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Ihr Fahrzeug und die Steuern

Die Kraftfahrzeugsteuer
Ab 1.7.2009 orientiert sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen vor allem am Ausstoß von Kohlenstoffdioxid.
Außerdem wird eine befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw eingeführt, wenn sie die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen.
Für Pkw mit Erstzulassung vom 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 wird eine Günstigerprüfung zwischen der bisherigen reinen Hubraumbesteuerung und der neuen Kfz-Steuer durchgeführt.
Für Pkw mit Erstzulassung vor dem 5.11.2008 verbleibt es zunächst bei der bisherigen Hubraumbesteuerung. Auch sie werden ab 1.1.2013 in die neue Systematik überführt.

Die für Ihr Fahrzeug gültigen Schlüsselnummern finden Sie im Fahrzeugbrief oder -schein unter Ziffer eins. Es gelten die letzten beiden Ziffern der dort aufgeführten sechsstelligen Zahl.
Unter Ziffer acht lesen Sie den Hubraum ab.
Der Steuersatz gilt pro angefangene 100 ccm Hubraum.

Sekundenschnell können Sie Ihre Kfz-Steuer berechnen.
Hier ebenso.

Als Autofahrer können Sie sich darüber hinaus einen Teil Ihrer Aufwendungen für Ihr Auto im Rahmen von jährlichen Steuererklärungen zurückholen.

Und so funktioniert das Steuersparen:
Mit einer kleinen Investition für z. B. einen Kaltlaufregler, einen Mini-Kat oder ein Leerlauf-Regelsystem fahren alte Autos umweltfreundlicher und werden in eine günstigere Steuernorm eingestuft.
Voraussetzung dafür ist allerdings ein funktionierender Katalysator. Ist dieser defekt, kann er gleich gegen ein technisch verbessertes Modell der neuesten Generation ersetzt werden. Das ist nicht viel teurer, verbessert das Abgasverhalten jedoch erheblich.
Um in den Genuss der Steuerminderung zu gelangen, müssen die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. In der Regel liegt den Systemen eine allgemeine Betriebserlaubnis oder ein TÜV-Teilegutachten bei. Mit diesem und der Einbaubescheinigung der Werkstatt gehen Sie dann zur Zulassungsstelle.
Diese übermittelt die neuen Daten und den Steuerschlüssel an das Finanzamt, das einen neuen Steuerbescheid ausstellt. Zuviel gezahlte Steuern bekommen Sie erstattet.

Tausende Besitzer alter Pkw zahlen zu viel Kfz-Steuer. Grund: Anfang der 90er Jahre wurde bei vielen Fahrzeugtypen die Schadstoffklasse Euro 1 in die Fahrzeug-Papiere eingetragen, obwohl die Motoren niedrigere Schadstoffgrenzen einhielten. Die gute Nachricht: Sie können sich rückwirkend Ihr Geld zurückholen.
So gehen Sie vor:
Wenden Sie sich an Ihren Vertragshändler. Dieser kann prüfen, ob eine Steuerrückerstattung für Ihr Auto infrage kommt und eine entsprechende Bescheinigung beim Hersteller anfordern. Achtung: Einige Unternehmen verlangen dafür eine Bearbeitungsgebühr.
Legen Sie diese Bescheinigung der Zulassungsstelle vor. Ihnen wird dann ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Änderung der Schadstoffklasse ab dem Tag der Erstzulassung eingetragen wird. Das Finanzamt erhält von der Zulassungsstelle automatisch eine Benachrichtigung und ändert Ihren Kfz-Steuerbescheid.
Prüfen Sie Ihren Kfz-Steuerbescheid. Ihnen steht eine Erstattung ab dem Tag der Erstzulassung auf Ihren Namen zu. Will das Finanzamt Ihnen nur für einen geringeren Zeitraum Ihr Geld zurückzahlen, legen Sie Einspruch ein. Der Fahrzeugschein ist für die Kfz-Steuer ein Grundlagenbescheid. Wird ein Grundlagenbescheid geändert, muss das Finanzamt auch den darauf basierenden Folgebescheid ändern. In diesem Punkt tritt keine Verjährung ein (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 10 AO).

Werbungskosten

Den täglichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können Sie als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.
Dabei gewährt Ihnen das Finanzamt je Entfernungskilometer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale, die pro Entfernungs-Kilometer 0,30 € beträgt.
Ab dem 01.01.2007 werden erst Entfernungen über 20 KM anerkannt.

Weitere Werbungskosten

Hierzu gehören z. B. entstandene Schäden am Fahrzeug, die nicht von Ihrer eigenen oder der gegnerischen Versicherung beglichen wurden, wenn sie nachweislich auf dem Weg zur Arbeit oder auf Fahrten im Auftrag Ihres Arbeitgebers unterwegs waren.
Dazu gehören nicht nur Unfall-Schäden, sondern auch ein Diebstahl oder eine Beschädigung des am Arbeitsplatz geparkten Fahrzeugs.

Dienstliche Fahrten

Bei beruflichen Fahrten ausserhalb der regelmässigen Arbeitsstätte sind steuerlich relevant:
Fahrtkosten. Für jeden mit dem Pkw gefahrenen Kilometer machen Sie 0,30 € geltend, , sofern der Arbeitgeber Ihre Auslagen nicht ersetzt. Nehmen Sie weitere Kollegen mit, so erhöht sich die Pauschale um 0,02 € pro Person und Kilometer.
Verpflegungspauschbeträge. Dauert eine Dienstreise länger als 8 Stunden, beträgt die Pauschale 6,00 €. Ist die Reise länger als 14 Stunden, gibt es 12,00 € und bei 24stündiger Abwesenheit sogar 24,00 €.
Übernachtungskosten in tatsächlich und nachweisbarer Höhe und
Reisenebenkosten wie Parkgebühren oder berufliche Telefonate werden auch anerkannt.

Unfallkosten

Unfallkosten, die auf der Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte entstanden, sind als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, aber nur insoweit, wie keine Erstattungen, zum Beispiel einer Versicherung erfolgten. Sind alle anderen KFZ-Kosten mit den gängigen Kilometerpauschalen abgegolten, so handelt es sich bei Unfallkosten um aussergewöhnlich Kosten, die zusätzlich abgesetzt werden dürfen.

Sonderausgaben

In Ihrer Steuererklärung können Sie entrichtete Beiträge zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und Ihrer privaten Unfallversicherung geltend machen.

Besitzer älterer Fahrzeuge können evtl. Kfz-Steuer sparen. Dazu ist eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers über mögliche bessere Schadstoffgrenzwerte sowie eine entsprechende Änderung in den Fahrzeugpapieren nötig.
Es gibt Fabrikate, die noch mit Schlüsselnummern der Abgasnorm 1 versehen sind, aber etwa wegen des Einbaus eines Katalysators die besseren Werte der Schadstoffklasse 2 erfüllen. Weitere Informationen.

Viele Autofahrer könnten einige Hundert Euro sparen durch einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung: Experten halten einen Wechsel für sinnvoll, da viele Versicherer ihre Beiträge gesenkt oder besondere Sparangebote entwickelt haben. Versicherungen können bei einem Fahrzeugwechsel oder zum Jahresende gekündigt werden, wenn die Kündigung bis zum 30.11. bei der Versicherung eingegangen ist.

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