Das Jobcenter muss Kindergeld immer als Einnahme anrechnen, wenn man es bekommen könnte – unabhängig davon, ob es tatsächlich gezahlt wird (wie andere Arten von Einnahme). Für Kinder bis zu 25 Jahren wird Kindergeld gezahlt, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsplatz-suchend oder als Arbeitsplatz-suchend gemeldet sind. Dafür muss man freilich die Anforderungen der Familienkasse erfüllen und sich das dort bestätigen lassen. Ich empfehle, sofort Kindergeld zu beantragen und so schnell wie möglich eine Bestätigung der Arbeitsagentur nachzureichen, dass die volljährigen Kinder dort als arbeitssuchend gemeldet sind. Ohne Gewähr, EW