Mendelsche Gesetze - Begriffe der
Vererbungslehre
Georg Mendel
- Gregor Johann, * 1822, † 1884, seit 1843 Mönch (Augustiner),
entdeckte 1865 die nach ihm benannten Mendelschen Gesetze indem er
systematisch Kreuzungsversuche mit Erbsen und Bohnen durchführte.
In 8 Jahren führte er dazu 355 künstliche Befruchtungen durch, zog
12 980 Nachkommen heran und untersuchte dazu etwa 350000
Erbsensamen. 1. Mendelsche Gesetz (Uniformitätsgesetz)
Kreuzt man reinerbige (homozygote) Individuen, die sich in einem
Allelpaar unterscheiden, so sind alle Nachkommen (Bastarde) der 1.
Tochtergeneration untereinander gleich (uniform). 2. Mendelsche
Gesetz (Spaltungsgesetz)
Kreuzt man mischerbige (heterozygote) Individuen der F1- Generation
(Bastarde), so sind die Nachkommen der 2. Tochtergeneration (F2)
nicht gleich, sondern spalten sich nach bestimmten
Zahlenverhältnissen auf.
3. Mendelsche Gesetz (Unabhängigkeitsgesetz) Kreuzt man
reinerbige (homozygote) Individuen, die sich in 2 oder mehreren
Allelpaaren voneinander unterscheiden, so werden die einzelnen
Allele unabhängig voneinander vererbt. Es kann dabei zu einer
Neukombination der Erbanlagen kommen. Einschränkung: Die
verschiedenen Gene müssen sich auf unterschiedlichen Chromosomen
befinden, da sie sonst gekoppelt vererbt werden könnten.
-
- homozygot
(reinerbig) - die beiden Allele für die Ausbildung eines
Merkmals auf den homologen Chromosomen sind gleich
- heterozygot
(mischerbig) - die beiden Allele für die Ausbildung eines
Merkmals auf den homologen Chromosomen sind unterschiedlich
- Allele - sind die
verschiedenen Zustandsformen eines Gens, sie liegen in homologen
Chromosomen an gleicher Stelle
- dominant -
vorherrschend, Eigenschaft eines Alles sich bei der
Merkmalsausbildung durchzusetzen
- rezessiv -
zurückweichend, unterdrückt
- dominant - rezessiver
Erbgang - nur eines der beiden Allele (dominantes oder
rezessives) bestimmt die Merkmalsausbildung bei Mischerbigkeit
- intermediärer
Erbgang - beide Allele beeinflussen die Merkmalsausbildung bei
mischerbigen Organismen, der Phänotyp der Heterozygoten liegt
zwischen denen der homozygoten Eltern
- Bastard - Nachkomme,
Abkömmling
- monohybrid -
Erbgang, bei dem sich die Individuen nur in einem Merkmal
unterscheiden
- dihybrid (entspr.
trihybid, polyhybrid) - Erbgang, bei dem sich die Individuen in 2
(3 oder vielen) Merkmalen unterscheiden
- Parentalgeneration -
Elterngeneration
- Filialgeneration -
Tochtergeneration
- Genotyp - Gesamtheit
aller Gene
- Phänotyp - Erscheinungsbild eines
Organismus