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Mehr Geld
Der Kinderfreibetrag steigt von 1.932,00 auf 2.244,00 Euro und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.080,00 auf 1.260,00 Euro pro Elternteil. Von der Kindergelderhöhung profitieren Familien, die das Kindergeld am nötigsten hätten, nicht. Denn das Kindergeld wird auf die Grundsicherung durch Hartz IV voll angerechnet. Es bleibt netto also nicht mehr in der Haushaltskasse. Kindergeld wird nicht gewährt, wenn ein Kind Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder
geeignet sind, von mehr als 8.004,00 € im Kalenderjahr hat. Zuvor lag die Einkommensgrenze bei 7.680,00 Euro.
Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten
Freibeträgen ist für volljährige Kinder, die bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen noch berücksichtigt werden können, ab dem
Geburtsjahr 1983 auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres
abgesenkt worden.
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2.3.2009 (BGBl. 2009 I S. 416) wurde § 66 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) geändert. Danach wird für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 € ("Kinderbonus") gezahlt. Bekommt Ihr volljähriges Kind keinen Ausbildungsplatz, können Sie während dieser Zwangspause Kindergeld bekommen. Allerdings muss die Ausbildungswilligkeit belegt werden. Hierzu eignen sich insbesondere Bewerbungsunterlagen. Wie wird die Lücke zwischen zwei Ausbildungsabschnitten z. B. zwischen Abitur und Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums von den Familienkassen behandelt? Dank der Regelungen zur "Vier-Monats-Lücke" gibt es in dieser Zeit trotzdem Kindergeld. Einkünfte des Kindes aus Vollzeitbeschäftigung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht kindergeldschädlich.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Mai 2010 (Az.: III R 4/10) verlängert sich die Altersgrenze, bis zu der für Kinder in Ausbildung Kindergeld gewährt wird, auch dann um die gesamte Dauer der Zivildienstzeit, wenn der Dienst nicht an einem Monatsersten begonnen hat und deshalb im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen worden ist. Bei den Einkünften und Bezügen eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes sind Geldzuwendungen von dritter Seite nicht zu berücksichtigen, wenn sie zur Kapitalanlage bestimmt sind.
Erzielt ein Kind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und bildet es im Rahmen seiner Gewinnermittlung eine Ansparrücklage, so gehört der Betrag der Ansparrücklage jedenfalls nach der im Jahr 1998 geltenden Rechtslage nicht zu den Bezügen des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit wirkt nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Arbeitsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.
Ein Kind, das als Unteroffizieranwärter (Soldat auf Zeit) zum Telekommunikationselektroniker ausgebildet wird, befindet sich in einer Berufsausbildung.
Für ein behindertes, über 27 Jahre altes Kind besteht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG kein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung nach Ablauf des 27. Lebensjahres eingetreten ist.
Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes nicht bereits dann entgegen, wenn die Behörde trotz Kenntnis von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen (Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Mutterschaft), zunächst weiterhin Leistungen erbringt.
Ein Kind ist nur dann als arbeitsloses Kind zu berücksichtigen, wenn es seine Arbeitsbereitschaft dokumentiert. An der Arbeitsbereitschaft des Kindes fehlt es regelmässig dann, wenn es sich zwar arbeitslos meldet, in der Folgezeit jedoch die Meldepflicht mehrfach verletzt.
Die Berechnung der Vier-Monats-Frist in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird nicht taggenau berechnet, sondern umfasst vier volle Kalendermonate.
Für ein Kind, das sich in einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres befindet, besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld.
Kapitalerträge eines Kindes sind nur dann gänzlich steuerfrei, wenn ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird. Dieser steuerfreie Höchstbetrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag, dem Sonderausgaben-Pauschbetrag, dem Sparerfreibetrag und dem Werbungskosten-Pauschbetrag und beträgt unverändert € 8.872,-. Anrechnung des Kindergelds Verzichtet der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil auf die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Kindesunterhalt, ist sein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch gleichwohl in die Vergleichsrechnung des § 31 Sätze 4 und 5 EStG einzubeziehen.
Abzweigung des Kindergeldes Übernimmt ein Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe die gesamten Kosten für die vollstationäre Unterbringung eines behinderten volljährigen Kindes, kann er die Abzweigung des Kindergeldes in voller Höhe für sich beanspruchen, wenn der Kindergeldberechtigte keinerlei Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes oder die Kontaktpflege mit dem Kind trägt.
Vorrangig Kindergeldberechtigter Zahlen geschiedene Eltern ihrem Kind, das in einem selbständigen Haushalt lebt, jeweils eine Unterhaltsrente, hat Anspruch auf Kindergeld, wer die höhere Unterhaltsrente leistet.
Kinderzulage Ein Steuerpflichtiger kann auch die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG beanspruchen, wenn das Kind zu Studienzwecken auswärtig untergebracht ist.
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