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Staatliche Förderung

Das neue Elterngeld: Der Staat hilft Familien mit Kindern.

Urteile zum Kindergeld.

Viele Arbeitnehmer verschenken aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit jeden Monat bares Geld. Nur etwa jeder zweite Arbeitnehmer nutzt seine Chancen, durch regelmäßiges Sparen im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen Prämien und Zulagen zu bekommen.

Je nach Branche zahlt der Arbeitgeber bis zu 40,00 € monatlich für private Vermögensbildung zusätzlich zum Gehalt. Das geschieht aufgrund von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus tarifvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen. Manchmal erfolgen solche Zahlungen sogar freiwillig.

Auch der Staat bietet unterschiedliche Förderungen und Möglichkeiten, die finanzielle Vorteile erbringen. Man muss sie nur nutzen.

Wer die Sparförderung optimal nutzen will, braucht einen Bausparvertrag oder einen speziellen Aktiensparplan eines Geldinstituts. Ebenso wird die Entschuldung des Eigenheims mit staatlichen Mitteln gefördert. Eine Durchschrift des Sparvertrags legt man seinem Arbeitgeber vor. Der überweist dann jeden Monat einen festgelegte Sparrate, die zwischen 6,45 € und 40,00 € liegt.
Der Arbeitnehmer kann über diese Summen hinaus Zuzahlungen aus eigener Tasche aufbringen, um beispielsweise erforderliche Sparraten zu erzielen, falls der Arbeitgeber diese nicht komplett übernimmt.
Nach Ablauf einer 6jährigen Sparphase und einer einjährigen Ruhephase kann man frei über das angesparte Geld verfügen. Wer früher das eingezahlte Geld zurück will, verliert sämtliche staatlichen Prämien und Zulagen.

Für vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge können Arbeitnehmer nicht nur einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, sondern auch noch eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt. Diese Zulage beträgt bis zu 43,00 € für Ledige und bis zu 86,00 € für Verheiratete, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten sind. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Singles maximal 17.900,00 € betragen und bei Verheirateten nicht über 35.800,00 € liegen.

Sparzulagen werden über die jährliche Steuererklärung angefordert. Dieser Anspruch wird zwar jährlich vom Finanzamt festgesetzt, aber erst nach Ablauf der 7jährigen Frist in einer Summe ausgezahlt.

Sparpläne mit Aktienfonds werden bei gleichen Einkommensgrenzen wie beim Bausparen gefördert. Auf jährliche Einzahlungen bis höchstens 400,00 € zahlt das Finanzamt 18 % dazu. Ledige Fondssparer können demnach bis zu 72,00 € und Verheiratete bis zu 144,00 € kassieren.

Bausparer erhalten noch eine Prämie, die Wohnungsbauprämie, wenn Einkommensgrenzen von 25.600,00 € (Ledige) bzw. 51.200,00 € (Verheiratete) im Jahr nicht überschritten werden. Wer seinen Vertrag mit maximal 512,00 € (Ledige) bzw. 1.024,00 € (Verheiratete) jährlich bespart, erhält pro Jahr eine Wohnungsbauprämie von 45,00 € (Verheiratete 90,00 €).
Als Sparbeiträge gelten beim Finanzamt auch Guthabenzinsen und Tilgungsleistungen bei Bausparkassendarlehen.

Die Wohnungsbauprämie muss binnen 2 Jahren nach Ablauf des Sparjahres direkt bei der Bausparkasse beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular verschickt die Kasse in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug.

Für Bausparverträge, die nach dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, gibt es die Wohnungsbauprämie nur dann, wenn das angesparte Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke (Hauskauf, Renovierung, Modernisierung, etc.) verwendet wird.

Mit der Riester-Rente fing 2002 alles an. Mittlerweile gibt es auch für die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge eine staatliche Förderung. Doch nicht alle Angebote eignen sich für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige gleichermaßen: Je nach Berufsgruppe, Alter oder auch Gehalt sollten Sparer gut kalkulieren, für welche staatliche Förderung sie sich entscheiden .

Bausparprämien können Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten. Gerade für Jugendliche ist der Bausparvertrag eine der sichersten und renditestärksten Geldanlagen.

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