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Urteile aus verschiedenen Bereichen des Steuerrechts

Hier finden Sie einige Urteile deutscher Finanzgerichte.

Steuerurteile zum häuslichen Arbeitszimmer,

zum Kindergeld,

zu sog. Werbungskosten und entsprechende Urteile,

zum Bereich des Wohnens und Vermietens,

zu Pkw und Steuer sowie

Steuern sparen für Vermieter.

Steuern und Renten.

Wichtige Urteile für Verbraucher.

Verfahren am Bundesfinanzhof

Essen im Kindergarten
Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 19.2.2009 (Az.: 11 K 384/07) rechtskräftig entschieden, dass die Gewährung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer eines Kindergartens keinen geldwerten Vorteil darstellt, der lohnsteuerpflichtig ist.
Gehört das gemeinsame Essen zum pädagogischen Konzept kann sich eine Erzieherin dem auch nicht entziehen. Es liegt daher kein geldwerter Vorteil vor und führt somit auch nicht zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn.

Gemischt veranlassten Reisen
Die Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt veranlassten Reisen - sowohl beruflich als auch privat - können in abziehbare Werbungskosten/Betriebsausgaben und in nicht abziehbare Aufwendungen der privaten Lebensführung aufgeteilt werden. Geeigneter Aufteilungsmaßstab sind die auf die verschiedenen Bereiche entfallenden Zeitanteile. Die Aufteilung setzt allerdings voraus, dass der beruflich/betrieblich veranlasste Zeitanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.(Beschluss des BFH vom 21.9.2009, Az.: GrS 1/06).

Die Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände wie Hausrat oder Kleidung, die aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beschädigt oder zerstört worden sind, können mangels Zwangsläufigkeit nicht steuermindernd als aussergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Urteil des BFH vom 26. Juni 2003 (AZ.: III R 36/01).

Unterhalt

Es besteht weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung, eine von der Krankenkasse nicht bezahlte naturheilkundliche Krebsnachbehandlung für einen krankenversicherten Elternteil zu tragen.
Urteil des BFH vom 12.12.2002 (AZ.: III R 25/01).

Vorsorgeaufwendungen

Der beschränkte Abzug von Vorsorgeaufwendungen gemäss § 10 Abs. 3 in der Fassung des EStG 1990 und des EStG 1997 ist nicht verfassungswidrig.
Urteil des BFH vom 11.12.2002 (AZ.: XI R 17/00).

Steuerhinterziehung

Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht.
Urteil des BFH vom 16. April 2002 (AZ: IX R 40/00)

Unterstützungsleistungen
Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 26/05) künftig bis zu 7.869,00 € im Jahr an Unterhaltskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist neben einer bestehenden Verwandtschaft – auch bei Kindern -, dass die unterstützte Person aufgrund ihres geringen Einkommens und nur eines geringen Vermögens bedürftig ist.

Aussergewöhnliche Belastung

Die Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind -abzüglich der Haushaltsersparnis und der Pflegezulage als aussergewöhnliche Belastung abziehbar.
Urteil des BFH vom 18. April 2002 (AZ: III R 15/00)

Weiterleiten einer Vertreterprovision

Ein Versicherungsnehmer erbringt keine Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG, wenn er es durch eine Vereinbarung mit einem Versicherungsvertreter erreicht, dass dieser einen Teil seiner Provision an ihn weiterleitet (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BFHE 186, 259, BStBl II 1998, 619).
Urteil des BFH vom 02.03.2004 (AZ.: IX R 68/02).

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Nichtselbständige Arbeit

Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, um die der Vorwegabzug zu kürzen ist, gehört auch eine vom Arbeitgeber gezahlte Entlassungsentschädigung, für die kein Arbeitgeberbeitrag zu leisten war.
Urteil des BFH vom 16.10.2002 (AZ.: XI R 71/00)

Zusatzversorgungskasse

Tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse sind als Barlohn zu qualifizieren.
Urteil des BFH vom 26. November 2002 (AZ.: VI R 161/01)

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