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Hier finden Sie einige Urteile deutscher Finanzgerichte. Steuerurteile zum häuslichen Arbeitszimmer, zum Kindergeld, zu sog. Werbungskosten und entsprechende Urteile, zum Bereich des Wohnens und Vermietens, zu Pkw und Steuer sowie Steuern und Renten. Wichtige Urteile für Verbraucher. Verfahren am Bundesfinanzhof Essen im Kindergarten
Gemischt veranlassten Reisen
Die Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände wie Hausrat oder Kleidung, die aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beschädigt oder zerstört worden sind, können mangels Zwangsläufigkeit nicht steuermindernd als aussergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Unterhalt Es besteht weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung, eine von der Krankenkasse nicht bezahlte
naturheilkundliche Krebsnachbehandlung für einen krankenversicherten Elternteil zu tragen.
Vorsorgeaufwendungen Der beschränkte Abzug von Vorsorgeaufwendungen gemäss § 10 Abs. 3 in der Fassung des EStG 1990 und des EStG 1997 ist nicht verfassungswidrig.
Steuerhinterziehung Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame
Einkommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene
Einkünfte macht.
Unterstützungsleistungen
Aussergewöhnliche Belastung Die Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind -abzüglich der Haushaltsersparnis und der
Pflegezulage als aussergewöhnliche Belastung abziehbar.
Weiterleiten einer Vertreterprovision Ein Versicherungsnehmer erbringt keine Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG, wenn er es durch eine Vereinbarung mit einem Versicherungsvertreter erreicht, dass dieser einen Teil seiner Provision an ihn weiterleitet (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BFHE 186, 259, BStBl II 1998, 619).
Nichtselbständige Arbeit Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, um die der Vorwegabzug zu kürzen ist, gehört auch eine vom Arbeitgeber
gezahlte Entlassungsentschädigung, für die kein Arbeitgeberbeitrag zu leisten war.
Zusatzversorgungskasse Tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse sind als Barlohn zu qualifizieren.
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