Home

Zusatz-Einkommen

Gewinnen

Steuerurteile

Steuern sparen

Steuern und Auto

Arbeitszimmer

Förderung

Ausbildung

Arbeitsrecht


 

Immobilien


 

So senken Sie Ihre
Handykosten


 

Opel


 

Reduzierte
Beiträge


 

Schnäppchen


 

Energiekosten
senken


 

Spartipps


 

Travel


 

Spartipps


 

Baufinanzierung


 

Verdienen


 

Gewinne


 


 

Highlights


 

Geld


 

Angebote


 

800 Muster


 


 


 

Aktuelle Urteile zu Werbungskosten

Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände, die Sie ausschließlich beruflich nutzen (z.B. den Schreibtisch, den Hängemappenschrank) dürfen Sie als Werbungskosten absetzen!
Bis zum Bruttobetrag von 475,- € können Sie diese Werbungskosten in voller Höhe sofort geltend machen.
Höhere Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten.
Das muss nicht sein. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für verschiedene voraussichtliche Aufwendungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann Ihr Arbeitgeber Ihren Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn Lohnsteuer. So zahlen Sie mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schon während des Jahres weniger Steuern.

Flügel für 30.000 EURO
Bei Berufsmusikern und Dozenten an Musikschulen akzeptieren die Finanzämter deren Musikinstrumente problemlos als Arbeitsmittel und erkennen die Anschaffungskosten - ggf. im Wege der Abschreibung - als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Schließlich verdienen diese Personen ihren Lebensunterhalt mit dem Musikinstrument.
Wenn aber Musiklehrer an allgemein bildenden Schulen die Kosten für Musikinstrumente steuerlich geltend machen, unterstellen die Finanzämter, dass das Instrument auch aus privaten Gründen angeschafft undgenutzt wird.
Das Finanzgericht München bei einer Musiklehrerin eines Gymnasiums einen gebraucht erworbenen Flügel mit Anschaffungskosten von 30.000 EURO als Arbeitsmittel anerkannt. Die Kosten werden auf 15 Jahre verteilt (FG München vom 27.5.2009, EFG 2009 S. 1447).

Reinigung von Anzügen
Auch wenn bei der Arbeit ein Anzug getragen werden muss, sind die Reinigungskosten dafür laut Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes (Az.: 2 K 1497/07) keine Werbungskosten.

Welche Versicherungskosten können steuerlich berücksichtigt werden ?

Verlust eines Arbeitsmittels

Der Verlust eines Arbeitsmittels (hier: Violine einer Orchestermusikerin) durch Diebstahl oder Unterschlagung kann zu Erwerbsaufwendungen führen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann dies auch dann der Fall sein, wenn der Ehepartner des Steuerpflichtigen den Verlust herbeiführt.
Urteil des BFH vom 09. Dezember 2003 (AZ.: VI R 185/97).

Sprachreisen

Eine Arbeitnehmerin besuchte einen Sprachkurs in Spanien, um ihre bereits vorhandenen Sprachkenntnisse zu vertiefen. Beruflich verfasste und übersetzte sie unter anderem spanische Korrespondenz und führte Telefonate auf Spanisch.
In Spanien hatte die Arbeitnehmerin täglich fünf Stunden Unterricht. Nach Abzug der Mittagspause und der für die Hausaufgaben erforderlichen Zeit blieb für ein privates touristisches Programm fast kein Platz. Das erkannte auch das FG Hamburg (Urteil vom 13.11.2006, Az. 2 K 25/06) an und ließ den Abzug von Werbungskosten zu.
Eine Englischlehrerin unternahm eine Sprachreise nach Irland. Insgesamt war sie neun Tage unterwegs. Der Arbeitgeber der Lehrerin unterstützte deren Ambitionen: Die Reise fand während der Schulzeit statt. Die Lehrerin wurde für die Dauer der Teilnahme vom Dienst befreit.
Trotzdem erkannte das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 28.6.2006, Az. 2 K 95/04) die Ausgaben nicht als Werbungskosten an, weil die Reise sei zwar zu weiten Teilen beruflich veranlasst gewesen - aber nicht nur. Es gab auch eine Stadtrundfahrt, einen Tagesausflug und Abendveranstaltungen mit "touristischem Charakter".

BAföG
BAföG-Rückzahlungen sind weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abziehbar. Das hat der BFH mit Urteil vom 7.2.2008 (Az.: VI R 41/05) entschieden. Anders ist es mit Zinsen für ein Studiendarlehen.

Bewirtungsaufwendungen

Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Gartenfestes für Mitarbeiter zum 25-jährigen Dienstjubiläum können Werbungskosten sein nach einem Urteil des BFH vom 1. Februar 2007 (Az.:VI R 25/03).
Die Kosten für die Bewirtung von Gästen können Werbungskosten sein. Entscheidend ist der Anlass der Feier. Aber auch, ob Mitarbeiter eingeladen wurden.

Umzug eines Ehepaares

Zieht ein berufstätiges Ehepaar deutlich näher an den Arbeitsplatz eines der beiden Partner (Zeitersparnis mindestens 30 Minuten), sind die Kosten für den Umzug nach einem Urteil des BFH (Az.:IX R 79/01) stets in voller Höhe absetzbar.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Ob ein Arbeitnehmer seine weiter entfernt liegende Familienwohnung "nicht nur gelegentlich" aufsucht, ist anhand einer Gesamtwürdigung zu beurteilen. Fünf Fahrten im Kalenderjahr können bei entsprechenden Umständen ausreichend sein.
Urteil des BFH vom 26. November 2003 (AZ.: VI R 152/99).

Entfernungspauschale

Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für an einzelnen Tagen benutzte öffentliche Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht.
Urteil des BFH vom 11. Mai 2005 (AZ.: VI R 40/04).

Weitere Arbeitsstätte

Erbringt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorübergehend ausserhalb der Wohnung und des dauerhaften Mittelpunkts seiner beruflichen Tätigkeit, so begründet er dort auch nach Ablauf von drei Monaten keine (weitere) Arbeitsstätte
Urteil des BFH vom 18. Mai 2004 (AZ.: VI R 70/98).

Verpflegungsaufwendungen

Ein Berufsfeuerwehrmann, der während seiner Dienstzeit grundsätzlich in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, übt weder eine Fahr- noch eine Einsatzwechseltätigkeit aus.
Urteil des BFH vom 07. Juli 2004 (AZ.: VI R 11/04).

Hotelkosten

Die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtungen am Ort der regelmässigen Arbeitsstätte sind Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind.
Urteil des BFH vom 05. August 2004 (AZ.: VI R 40/03).

PC

Ein privat angeschaffter und in der Privatwohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel sein, wenn eine private Mitbenutzung 10 % der Gesamtnutzung nicht übersteigt.
Urteil des BFH vom 19. Februar 2004 (AZ.: VI R 135/01).
Hinweise bezüglich der Aufwendungen für Peripheriegeräte und Software als Werbungskosten.

Berufsausbildung

Aufwendungen einer Krankenschwester für einen Lehrgang mit dem Ziel, Lehrerin für Pflegeberufe zu werden, sind als Werbungskosten anzuerkennen.
Urteil des BFH vom 22. Juli 2003 (AZ.: VI R 190/97).

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für den Erwerb eines neuen Berufs sind vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn sie in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit erwarteten späteren Einnahmen aus dem neuen Beruf stehen und die Ausbildung für den neuen Beruf der Überwindung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit dient.
Urteil des BFH vom 13.02.2003 (AZ.: IV R 44/01).

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung sind als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen.
Urteil des BFH vom 04.12.2002 (AZ.: VI R 120/01).

Auch Aufwendungen für eine Umschulungsmassnahme bei hinreichender beruflicher Veranlassung sind als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen.
Urteil des BFH vom 27.05.2003 (AZ.: VI R 33/01).

Freiwilliges soziales Jahr

Tätigkeiten im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres ist grundsätzlich nicht als Berufsausbildung zu beurteilen.
Für den Zeitraum, in dem das Kind ein freiwilliges soziales Jahr leistet, steht den Eltern daher kein Ausbildungsfreibetrag zu.
Urteil des BFH vom 24. Juni 2004 (AZ: III R 3/03).

Teilnahme an einem Fachkongress
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Das entschied der BFH mit Urteil vom 11. Januar 2007 (Az.:VI R 8/05).
Das gilt z. B. für Aufwendungen eines Facharzest für Anästhesie für dessen Teilnahme an den Anästhesiekongressen

Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen
Gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen gibt es jetzt ein Musterverfahren vor dem FG Münster (Az.: 6 K 1847/10 E).

Berufsbegleitendes Studium

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind.
Urteil des BFH vom 17. Dezember 2002 (AZ: VI R 137/01)

Werbungskosten bei erstmaliger, vom Arbeitsamt unterstützter Berufsausbildung

Aufwendungen für eine erstmalige, vom Arbeitsamt unterstützte Berufsausbildung zur Bürokauffrau können Werbungskosten sein, soweit sie die Kostenerstattungen nach § 45 AFG (jetzt §§ 79, 81 SGB III) übersteigen.
Urteil des BFH vom 13. Oktober 2003 (AZ.: VI R 71/02).

Unterhalt

Ein Steuerpflichtiger kann Aufwendungen für den Unterhalt einer unterhaltsbedürftigen Lebenspartnerin abziehen, soweit ihr zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen gekürzt worden sind. Die der Lebenspartnerin wegen des Zusammenlebens mit dem Steuerpflichtigen nicht gewährten Mittel sind nach dem Regelsatz der Sozialhilfe fuer Haushaltsangehörige zu ermitteln.
Urteil des BFH vom 19. Mai 2004 (AZ.: III R 11/03).

Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 26/05) künftig bis zu 7.869,00 € im Jahr an Unterhaltskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist neben einer bestehenden Verwandtschaft – auch bei Kindern -, dass die unterstützte Person aufgrund ihres geringen Einkommens und nur eines geringen Vermögens bedürftig ist.

INK-PARADISE.DE

nach oben


 

Steuertipps


 

Reisetipps


 

Günstiger.


 

Skoda


 

Rat
finden


 

Tests


 

Billige
CD


 

Kosten
sparen


 

Steuertricks


 

Schmuck


 

Die besten
Internet-Shops!


 

News


 

Wohnen


 

Vermögen
aufbauen


 

Preisauskunft


 

Angebote