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100 Jahre

IG METALL Rheine

1906 – 2006

 

40 Jahre

Verwaltungsstelle Rheine

        _____________________

 

     Metallarbeitergewerkschaft

 in Rheine

vom

Verband christlicher Metallarbeiter

und dem

Deutschen Metallarbeiterverband

zur

Industriegewerkschaft METALL

 

 

Industriegewerkschaft METALL

Verwaltungsstelle Rheine

 

Einleitung

 

Dies ist der erste Versuch die Entwicklung der Metallgewerkschaften in Rheine – dem Deutschen Metallarbeiterverband und dem Christlichen Metallarbeiterverband  - von der Kaiserzeit bis zur Nazidiktatur zu erfassen und auch den Beginn der Einheitsgewerkschaft Industriegewerkschaft METALL nach dem Zweiten Weltkrieg aufzuschreiben.

 

Die dazu aufgefundene Quellen, Unterlagen und Angaben sind bisher als sehr spärlich zu bezeichnen. Dennoch soll dies ein Anfang sein, der jeder Zeit durch weitere noch entdeckte Materialien ergänzt  werden kann und darf

 

Leider ist von Erzählungen und Erinnerungen der ersten Jubilaren nach dem Krieg  auch nur kaum etwas aufgezeichnet worden. In einigen wenigen Einzelfällen gibt es noch ein paar Aussagen, die als solche gekennzeichnet in diese erste Aufschreibung eingegangen sind.

 

Rheine, im Sommer des Jahres 2005

 

                                                                                 Rudolf Marciniak

 

Ergänzungen Ende 2006

 

 

1906 –  Ortsgruppe der Metallarbeiter in Rheine

 

Nach Unterlagen des St. M. Archivs (Steinfurt Nr. 1116) gab es seit dem 3. Mai 1906 eine Ortsgruppe des „Verbandes christlicher Metallarbeiter“ in Rheine. Sie zählte zunächst 33 Mitglieder. Zum Vorstand gehörten:

 

1.Vorsitzender Heinrich Eggern, Kampstraße 6

2.Vorsitzender Bernhard Vetel, Breitestraße 22

                                   Schriftführer Josef Kruse, Salzstraße 24

Kassierer August Pohlmann, Münstermauer 8

*)  Abschrift einer Liste mit 27 Mitglieder – Quelle: Landesarchiv NRW/Staatsarchiv Münster

 

Nach einem Bericht der Polizei-Verwaltung vom 10. Juli 1906, erstellt vom dem über-wachenden Beamten Polizei-Sergeant Nolte, führte die Ortsgruppe der christlichen Metall-arbeiter am 7. Juli 1906 eine Versammlung in der Wirtschaft Witwe Fuest durch, in der als Hauptredner der Metallarbeiter Holle aus Münster auftrat. Die Versammlung war von 34 Männern besucht.

 

Zu dieser Zeit gab es in Rheine nur die beiden Metallbetriebe der Firma Tacke und der Firma Windhoff. Es ist auf Grund der weiteren Entwicklung davon auszugehen, daß die meisten Mitglieder der Ortsgruppe aus der Firma Windhoff kam.

 

Zu den wenigen vorhandenen Unterlagen (Stadtarchiv Rheine)  gehören u.a.

auch folgende Angaben:                          

 

            Nach Berichten des Bürgermeisters vom 25.5.1909 hatte der

            DMV 21  und der  CMV 45  Mitglieder und  am  8.1.1910  der

                        DMV 31  und der  CMV 65  Mitglieder.   (Stadtarchiv  Rheine)               

Im Jahre 1898:

                        In Burgsteinfurt  hatten  Arbeiter  in  einer   Eisengießerei  vom

                        09. bis 14.  September 1898   einen  Streik  durchgeführt,  der

von  Wilhelm Feld  geleitet  und von den  organisierten  Tabak-

arbeitern der Zigarrenfabrik  tatkräftig unterstützt wurde.

Anmerkung:

Quelle „Unsere Geschichte – Gewerkschaft Textil-Bekleidung

                                             Verwaltungsstelle Rheine 1902 – 1977“ Seite 76

        

         Im Jahre 1909

                        In einer Maschinenfabrik  weigerten sich einige Arbeiter Über-

                        stunden zu verrichten. Die Firmenleitung  teilte mit, daß am 26.

                        Januar 1909  nicht  gearbeitet würde. Nur  diejenigen  Arbeiter

                        könnten  am  27. Januar  die  Arbeit  wieder aufnehmen, die in

                        dringenden Fällen Überstunden  machen  wollten.  34  Arbeiter

traten in den Ausstand.

 

Der  Regierungspräsident  berichtet  am 10. November 1910 dem Innenminister,

daß Kartelle der Freien und der Christlichen Gewerkschaften auch im Kreis

Steinfurt, in Rheine sowie im Borken in Coesfeld bestanden.

 

In Rheine setzte sich das Kartell  der Freien Gewerkschaften wie folgt zusammen:

40        Bauhandwerker

21        Metallarbeiter

15        Holzarbeiter

          173        Textilarbeiter            

   =     249        Mitglieder

                Zum Kartell der Christlichen Gewerkschaften gehörten  1910:

 

230      Bauhandwerker

  45      Metallarbeiter

  16      Holzarbeiter

                                                           210      Textilarbeiter

                                                               2      Schneider

                                                               5      Lederarbeiter

                                                  18     Transportarbeiter       

       =    531    Mitglieder

 

In anderen Angaben wird von 31 Mitgliedern des Freien Metallarbeiterverbandes und von    65 Mitglieder des Christlichen Metallarbeiterverbandes berichtet.

*) Quelle: Alle Angaben Stadtarchiv Rheine

 

Der größte Teil der Mitglieder des Christlichen Metallarbeiterverbandes war bei der Firma Windhoff beschäftigt. Anton Klaves hatte in Telgte gelernt und ging 1910 nach Rheiner um etwa 1 Jahr bei der Rheiner Maschinenfabrik Windhoff & Co KG zu arbeiten. Bei Windhoff waren zu diesem Zeitpunkt 120 Arbeitnehmer beschäftigt, von denen ein teil Mitglied des CMV oder des DMV waren.

 

Aus dem Lebenslauf von Georg Pelster, dem späteren Leiter des Arbeitsgerichts Rheine ab 1948, Bürgermeister der Stadt Rheine, MdB und Ehrenvorsitzenden der Kreis-CDU, geht hervor, daß sein gewerkschaftlicher Werdegang bei der Firma Windhoff begann. Schon in seiner Berufsausbildung als Schlosser und Dreher wurde er dort 1915 Mitglied des CMV. Er ging nach dem I. Weltkrieg als Sekretär des CMV nach Osnabrück, übernahm 1926 die CMV-Verwaltungsstelle Mühlheim Ruhr und war von 1928 bis 1933 bei der Hauptverwaltung des Christlichen Metallarbeiterverbandes in Duisburg tätig.

 

 

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Anton Klaves     Georg Pelster

 

Arbeiter - Ausschüsse

 

In einer Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 wurde auf eine mögliche Einrichtung von Arbeiter – Ausschüssen in den Betrieben hingewiesen.. Als eine gewählte Vertretung der Arbeiterschaft sollten sich diese Ausschüsse in einen „regelmäßigen, ruhigen Meinungsaustausch mit den Unternehmer zur Förderung der sozialen Frieden“ einsetzen. Diese Novelle machte es den Betrieben jedoch nicht zur Pflicht solche Ausschüsse zu bilden. Es entstanden deshalb in den Betrieben auch kaum solche Ausschüsse.

 

Während des I. Weltkrieges kam es mit dem Gesetz über den „Vaterländischen Hilfsdienst“ vom Dezember 1916 dann doch zu bindenden Vorschriften, die dann auch zu Anfang des Jahres 1917 zur Bildung  von „Arbeiterausschüssen“ bei den Rheiner Firmen, u.a.  bei Windhoff und Tacke, führte. Die „Vereinigten Arbeiterausschüsse der Königlichen Eisen-bahn, der Firmen Johann Eickers, Wilhelm Jackson, F. Tacke und Windhoff AG“ *) gaben am 28. Juli 1918 eine „Aufklärung über die Lebensmittel-, Kleider- und Heizmittelmaterialver-sorgung“ ab.    *) Peter Heckhues „Die Textilindustrie in  der Stadt Rheine“ Seite 123 Abs. 2 r.

 

Nach dem Ende des I. Weltkrieges konnte man in einer Ausgabe der Zeitung „Volkswille“ – eine Sozialdemokratische Tageszeitung für Münster und das Münsterland – am 5.8.1919  u.a. in einen Bericht aus Rheine folgendes zu lesen:

                                

 

„In Rheine spielen sich fast täglich Dinge ab, die immer noch mit verblüffender

 Deutlichkeit an Wilhelm des letzten selige Zeiten gemahnen. Insbesondere 

 scheint  ein Teil  des hiesigen  Unternehmertums recht wenig aus der Revolution

 gelernt zu haben.“

          Es folgen  Angaben  über  die  geringen von der  Firma  Tacke  gezahlten Löhne

 und Gehälter;  der Artikel endete:  „Vielleicht wird es nun besser.“

 

 

Am 21.10.1919 heißt es in einem Bericht der Zeitung „Volkswille“ über die Mitgliederent-wicklung der Freien Gewerkschaften in Rheine u.a. :

 

           

             „Der Zustrom ist so stark, daß der Textilarbeiter - Verband  700,

 der Metallarbeiter Verband  600 und der Bauarbeiter – Verband 

 200 neue Mitglieder zählt.“

 

 

Am 29.10.1919 wird in der gleichen Zeitung über eine Mitgliederversammlung des DTV berichtet. Dort heißt es u.a. :

 

   

„Dann wurde noch dem Kollegen R. Woltering vom Deutschen Metallarbeiter-

 verband und Kartellmitglied das Wort erteilt.......

                ........Dann kam er noch auf die letzte Streikbewegung bei Windhoff zu sprechen.

             Er brandmarkte scharf  das Verhalten einiger „Christen“,  besonders das Verhalten

             des Bauarbeiters Wilhelm Roß, welcher auch Gemeindevertreter ist, in dem er ihm

             als den infamsten Arbeiterverräter bezeichnete.“

 

 

Am 4. Februar 1920 trat das erste „Betriebsverfassungsgesetz“ in Kraft. Es brachte den Arbeitnehmern die gesetzliche Grundlage für die Vertretung ihrer Interessen durch gewählte Betriebsräte in den Betrieben und die Mitwirkung der Gewerkschaften. An den ersten Betriebsratswahlen beteiligten sich auch die Arbeitnehmer in den Betrieben von Rheine.

 

In der Zeit nach dem ersten Weltkrieg kam es auch im Münsterland zu einer positiven Entwicklung der Mitgliederzahlen im Deutschen Metallarbeiterverband, dem es gelang in den folgenden Jahren den Aufbau seiner Organisation erfolgreich fortzusetzen, bevor im Krisen-jahr 1923 ein großer Teil der Metallfirmen ihre Belegschaften bis zur Hälfte reduzierten. Auch in Rheine kam es 1923/24 zu betrieblichen Einschränkungen und Entlassungen. Dies machte für den DMV auch strukturellen Veränderungen unumgänglich. Dabei mußte die DMV-Verwaltungsstelle Rheine, die bis 1924 selbständig arbeitete, zwischen den Ver-waltungsstellen Münster und Bocholt aufgeteilt werden.

*) Streifzüge durch die Geschichte der Metallarbeiter in Münster und Umgebung/ Peter Froese 1989

 

Karl Vieck war Gewerkschaftssekretär des DMV und auch aktiv in der SPD Rheine. Er kandidierte 1924 für SPD zum Rat der Stadt Rheine und wurde bei diesen Kommunalwahlen  am 04. März 1924 einer der 3 SPD–Stadtverordneten, schied jedoch bereits im September des gleichen Jahres aus diesen Funktionen wieder aus.

 

In einer „Nachweisung der politischen und wirtschaftlichen Vereine der Stadt Rheine“ (ca. 1924 oder früher) wurden zur Freien Metallgewerkschaft folgende Angaben gemacht:

 

             

  

    Für die Betreuung von 250 Mitglieder in Stadt und  Amt Rheine  war der

                Gewerkschaftssekretär  Karl Vieck  zuständig,  dessen  Privatanschrift

    Elter Straße 80 auch als  Adresse des Verbandes angegeben wurde. Von

    späterer  Hand  wurde  die  Angabe  des  Vorsitzenden  in  Willi  Weber,

    Bannewiese 16 geändert.

 

 

Zu dem Christlichen Metallarbeiterverband lauten die Angaben:

           

               Für die Betreuung der 200 Mitglieder in Stadt und Amt Rheine war der

               Vorsitzende der Kollege Hermann Nolte, Hovestraße zuständig. Die Ge-

   schäftsstelle war mit Enger Gang angegeben.

               Von späterer Hand wurde die Angaben des Vorsitzenden in Bernhard. Thülig,

               Wadelheimer Str. 9 geändert.

                     *) Stadtarchiv Rheine

 

Mit den Verfall der Währung sank auch die Kaufkraft der Löhne so daß fast alle 3 Tage Lohnverhandlungen stattfanden. Da nach der Satzung auch an arbeitslose Mitglieder eine geringe Unterstützung gezahlt wurde, waren die Kassenbestände bald aufgezehrt. ( z.B. 1926: 198.000 Mark Arbeitslosenunterstützung). Hinzu kam ein drastischer Rückgang der beitragsleistenden Mitglieder.

Die Arbeitgeber der Betriebe im Münsterland griffen am 10. Juli 1925*) zu einer groß angelegten Aussperrung, von der mehrere tausend Arbeiter und Arbeiterinnen im gesamten Münsterland betroffen wurden. Auf Grund der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit verlang-ten sie von ihren Beschäftigten die Unterschrift zu einer Erklärung auf 4 Pfennig ihres Lohnes pro Stunde zu verzichten.    *) Anmerkung:  S. 50 „Das Rad der Geschichte“ Gisela Wuttke

Zwei Jahre später gelang jedoch dem DMV im Münsterland  eine Lohnerhöhung von 10% und den Abschluß von zwei Tarifverträgen durchzusetzen.

 

Ab 1929 verschlechterte sich ständig die wirtschaftliche Entwicklung von der auch die Metallindustrie im Münsterland betroffen war und die zu immer weniger Beschäftigung und immer mehr Arbeitslosigkeit führte. So stieg die Zahl der Betriebe die nur noch zwei oder drei Tage in der Woche arbeiteten von April 1929 bis März 1931 von 9 auf 36.

 

Anfang 1930 beschlossen die Arbeitgeber mit ihren Unternehmerverband Metall seine Selbstauflösung um in einzelnen Betrieben ohne Gewerkschaft Lohnsenkungen bei Arbeit-nehmern durchzusetzen. *) Quelle: „ Rad der Geschichte – Arbeitergeschichten aus dem Westmünsterland“

                                                                      Gisela Wuttke 1995

 

Trotzdem gelang es dem Christlichen Metallarbeiterverband, dem Deutschen Metall-arbeiterverband und dem Gewerkverein deutscher Metallarbeiter im August 1930 mit dem Verband Münsterländischer Metallindustrieller der Abschluß eines Tarifvertrages mit dem Inhalt über Arbeitszeit, Ortsklassen, Einteilung der Arbeitnehmer (Lohngruppen), Urlaub und Mehrarbeitsvergütung.

 

Der nachfolgende Text dieses Tarifvertrages ist der Broschüre „Die vorn uns waren“ der

IG Metall Verwaltungsstelle Oelde entnommen.

 

Tarifvertrag

der

Metallindustrie des Münsterlandes

       =================================

Zwischen dem Verband

Münsterländischer Metallindustrieller in Münster

und nachfolgenden Arbeitnehmerverbänden

 

 

1.   Christlicher Metallarbeiterverband Deutschland in

Münster, Ahlen und Dortmund,

2.   Deutscher Metallarbeiterverband in Münster,

Osnabrück, Dortmund und Ahlen

3.   Gewerkverein deutscher Metallarbeiter (H,G,)in

Hamm.

Abgeschlossen am 12. August 1930.

 

§  1.

Arbeitszeit.

 

1.      Die regelmäßige zu leistende Arbeitszeit beträgt 48 Stunden  in  der  Woche.  Die  Pausen  werden  in  die Arbeitszeit nicht eingerechnet.

2.      Die  Verteilung  der   regelmäßigen  Arbeitszeit  auf  die  einzelnen  Wochentage und die Lage und Dauer der Pausen  wird   durch  die Arbeitsordnung  geregelt. Der Sonnabendnachmittag bleibt nach Möglichkeit frei.

3.      Für  die  Tätigkeit  der  Fuhrleute,  Pförtner, Kraftwagenfahrer,  Nachtwächter und Sonntagswachen  bleibt die Regelung  der Arbeitszeit  der freien Vereinba-rung überlassen.

4.      Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen bedarf der vorherigen Ankündigung unter Einhaltung der im Betriebe für die Einzel-

arbeitsverträge geltenden Kündigungsfrist.

5.      Werden 3 Schichten zu je 8 Stunden verfahren, so ist im Einvernehmen mit der gesetzlichen Betriebsvertretung eine Regelung zu treffen, die den Arbeitern die     Einnahme einer Mahlzeit ermöglicht

 

§ 2

Ortsklassen.

 

Die  Orte  des  Tarifbezirks,  in  denen  die  Mitglieder  des  Verbandes  Münsterlän-discher  Metallindustrieller eine  Betriebsstätte unterhalten, werden in folgende Orts-

klassen eingeteilt:

a)       Ahlen, Beckum, Dülmen, Lüdinghausen, Münster,

Neubeckum, Oelde, Rheine.

b)       Burgsteinfurt, Coesfeld, Hiltrup, Lengerich, Sün-

ninghausen, Warendorf.

c)       Drensteinfurt, Harsewinkel, Hörstel, Riesenbeck,

Sendenhorst, Vorhelm, Westkirchen.

                                                        § 3

Einteilung der Arbeitnehmer.

 

Die Lohnklassen sind folgende:

I.                    Facharbeiter

II.                 angelernte Arbeiter

III.               ungelernte Arbeiter.

1.   Die Altersklassen werden durch das Lohnabkommen geregelt.

      2.   Facharbeiter  sind  solche  Arbeiter,  die  nachweislich  mindestens  eine 3 jährige          

 Lehrzeit durchgemacht haben und  in   ihrem erlernten Berufe beschäftigt werden. In          der  Kernmacherei, in            der Drahtzieherei, der Nagelfabrikation sowie in der Ema  il -   leindustrie ist eine Abkürzung der Lehrzeit zulässig.

 

 

§ 9

Urlaub.

1.      .Alle Arbeitnehmer, welche seit mindestens 1 Jahre bei demselben Arbeitgeber      ununterbrochen in Arbeit stehen, erhalten Urlaub. Die Lehrzeit wird mitgerechnet. Stichtag ist der Einstellungstag.Unverschuldete Unterbrechungen werden nicht berücksichtigt. Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber, abgesehen von Entlassungen nach § 123 Ziffer 1—7 der Gewerbeordnung gilt das Arbeitsverhältnis für den Urlaubsanspruch als nicht unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer nach Behebung der Ursache für die

     Unterbrechung wieder eingestellt wird.

            2. Während des Urlaubs ist den Arbeitern der Lohn  einschließlich der Sozialzulagen            einschließlich  der ihnen  weiter  zustehenden Zulagen  für Zeitlohnarbeiter und

Qualitätsfacharbeit weiterzuzahlen. Akkordarbeiter erhalten ihren Tariflohn     zuzüglich 15% und die Sozialzulagen.                          

3.         Der Arbeiter hat Anspruch

                        nach 1 Jahre   auf 3 Werktage,

                         „     2 Jahren auf 4 Werktage,

                         „     4 Jahren auf 5 Werktage,

                         „     5 Jahren auf 6 Werktage Urlaub.

 

 

§ 12

Dauer des Vertrages.

 

   Der Vertrag kann nur mit 3 monatlicher Kündigungsfrist zum Schlusse eines Vierteljahres gekündigt werden. Bis 31. Dezember 1932 ist die Kündigung ausgeschlossen. Die vertragschließenden Arbeitnehmerver-bände können den Vertrag nur gemeinsam kündigen.

 

 Auch nach Ablauf der Kündigungsfrist bleibt der Vertrag in Kraft, wenn ein Verfahren zum Zwecke seiner Erneuerung vor einer vereinbarten oder staatlichen Schlichtungsstelle anhängig ist, und zwar bis zum Abschlusse dieses Verfahrens durch Vertragsabschluß, rechtskräftigen Schiedsspruch oder Ablehnung der Verbindlicherklärung eines Schiedsspruches.

Verband Münsterländischer Metallindustrieller.

gez. Dr. Steinhaus

Christlicher Metallarbeiterverband Deutschland

gez. Hans Görtsches

Deutscher Metallarbeiterverband

gez. Friedel Rabe

Gewerkverein deutscher Metallarbeiter (H.D.)

gez. A.Hendrich

 

 

Auszug aus dem Lohntarifvertrag.

Lohntabelle

für die

Münsterländische Metallindustrie

festgesetzt durch die Entscheidung de Schlichters

am 12. August 1930

O r t s k l a s s e n                   

Für Facharbeiter (Gruppe I.)       

                    a                  b                c

über 23 Jahre                         77 Pfg.       75 Pfg.      72 Pfg.

 „    21    „                              72  „           70  „                   65  „

 „    20    „                                       70  „           69  „           64  „

weiter bis  über 17 Jahre................................

Für Angelernte (Gruppe II,)

 

über 23  Jahre                        70 Pfg.         68 Pfg.     64 Pfg.

 „     21    „                             62  „             59  „         58  „

 „     20    „                                      62  „             59  „         58  „

 „     19    „                             52  „             50  „         48  „

weiter bis über 14 Jahre...................................

Für Ungelernte (Gruppe III.)

über 23  Jahre                        67 Pfg.         63 Pfg.     61 Pfg.

 „     21   „                              59  „             57  „         57  „

 „     20   „                              56  „             54  „           54  „                    

weiter bis über 14 Jahre...................................

 

Für Lehrlinge

im 1. Lehrjahr                         13 Pfg.       13 Pfg.      13 Pfg.

 „ 2. Lehrjahr                         19  „           19  „                   19  „

 „ 3. Lehrjahr                         27  „           27  „                   27  „

 „ 4. Lehrjahr                         34  „           34  „                   34  „

 

    Hausstandsgeld: Das Hausstands- und Kindergeld beträgt je 1,5 Pfg.

 für jede geleistete Arbeitsstunde.

 

 

Zusammenarbeit im ADGB-Ortskartell

 

Die Freien Einzelgewerkschaften waren zu einem Ortskartell zusammen geschlossen. Die Geschäftsstelle befand sich im Volkshaus an der Rosenstraße in Rheine. Vorsitzender des Ortskartells war 1921der Kollege Woltering und 1925 der Kollege Vieck von der Metallarbeitergewerkschaft.

Eine von der Stadtverwaltung 1924 aufgestellte Übersicht weißt für die Freien Gewerkschaften insgesamt 2.550 Mitglieder und bei den christlichen Gewerk-schaften insgesamt 2.233 Mitglieder aus.

 

Die Aufgabe und Tätigkeit des Ortskartells waren die gemeinsamen Veranstaltungen, Maifeiern, Gewerkschaftsfeste und Bildungsvorträge zu organisieren und durchzuführen, so z.B. am 10. August 1919, als sich die Mitglieder der einzelnen Gewerkschaften zu einem Frühschoppenkonzert in den Lokalen Hermes und Prax trafen und nachmittags ein Umzug mit 1.500 Gewerkschaftsmitgliedern durch die Straßen der Stadt stattfand.

*) Stadtarchiv Rheine

 

Der Ortsausschuß des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbunde beschließ am 1. August 1924  in seiner Sitzung  von der Ausrichtung eines  Gewerkschaftsfest Abstand zu nehmen, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeiter in Rheine derart sind, dass sie keinew festlichen Veranstaltungen zulassen. „Die Rheiner Textilarbeiterschaft  nagt schon seit Wo-chen am Hungertuche, während andere Kreise der hiesigen Einwohnerschaft von der großen Not scheinbar nichts wissen, sonst würden sie nicht sonntäglich der darbenden Arbeiterschaft vor demonstrieren, wie man ein sattes Leben mit fettem Vermögen harmonisch in Einklang bringt.“

*) Aus der Zeitung „Volkswille“  7.8.1924

 

Nicht nur die Textilbetriebe in Rheine hatten in den hatten immer wieder Arbeiter entlassen, auch in den Metallbetrieben gab es 1924 ein Abbau der Beschäftigten durch Entlassungen, die für die Betroffenen Arbeitslosigkeit bedeuteten. Nach eine langsamen Verbesserung kam es nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 Anfang der 30siger Jahre erneut zu drastischen Personalabbau bei der Fa. Tacke. Die Firma Windhoff geriet in große Zahlungsschwierig-keiten und musste 1932 sogar in eine Vergleich gehen. Dabei waren wieder eine größere Zahl von Arbeiter von Arbeitslosigkeit betroffen.

 

Betriebsräte

 

Nachdem bereits 1920 ein Betriebsrätegesetz für die Wahlen und die Arbeit von Betriebsräten in Kraft trat, fanden auch in Rheine Betriebsratswahlen statt und bis zur Machtergreifung durch die Nazis gab es bei der Firma Tacke und der Firma Windhoff Betriebsräte. Leider sind bisher über ihre Arbeit keine näheren Angaben zu finden. Über die letzten Betriebsratswahlen im Frühjahr 1933 in metallverabeitenden Betrieben gibt es ein Verzeichnis *) über gewählte Betriebsräte. Darin heißt es u.a.:

 

                    Rheiner Maschinenfabrik Windhoff

 Heinrich Kopper,  Fräser, Walshagenstr. 1       DMV

 Walter Holtherm, Dreher, Sedanstr. 36                DMV

 Ersatzmann:

 Wilhelm Weber, Dreher,  Bannewiese 15             DMV

 Weitere BR-Mitglieder (unorganisiert)

                    Maschinenfabrik Tacke

1.    Ein Mitglied der NSBO (Nationalsozialistische Betriebsorgan.)

2.    Ein Mitglied der NSDAP

3.    Ein Mitglied des Stahlhelm

und weitere Mitglieder als Unorganisierte,

                        erst an 6. Stelle:

                        Bd. Thülig, Schlosser,  Wagelheimerstr. 9             DMV

 

Der Mitgliederrückgang bei den CMV und DMV Anfang der 30er Jahre wirkte sich offen-sichtlich auch stark auf die Situation in Rheine aus.

 

1933 - Das Ende der Gewerkschaftsbewegung.

 

Unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde mit der Erfassung der politischen Gegner begonnen. Als am 18. 2. 1933 der Sonderkommissar des Minister des Innern der Höhere Polizeiführer – West aus Recklinghausen  Listen anforderte (unter 3 die Führer der Freien Gewerkschaften) wurde als Führer des Deutschen Metallarbeiterverbandes Ortsgruppe Rheine der Fräser Hermann Hänel, geb. 15.5.1875 zu Schwarzenberg, hier, Wald-hövelstr. 23 wohnhaft von der Stadt Rheine gemeldet.

In einer Fussnote zu dieser Meldung heißt es:

 

Zu bemerken ist, dass der Metallarbeiterverband, Ortsgruppe Rheine nur noch 3 Mitglieder zählen soll. Des weiteren möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass hier am Platze nur wenige Personen den freien Verbänden angehören.

                                                                        gez. Everding

                                                                         Kriminal-Assistent

 

In wie weit die angegebene Zahl von 3 Mitgliedern tatsächlich - wie vermutet – nicht stimmte, ist nicht mehr festzustellen. Aus Erzählungen alter Kollegen bei Jubilarehrungen in den 60er Jahren wurde bekannt, dass hier bewußt eine falsche Zahl angegeben worden sei. In Wirklichkeit habe es etwa 50 bis 60 DMV - Mitglieder zu diesem Zeitpunkt in Rheine gegeben.   

Am 31.3.1933 waren im Arbeitsamtsbezirk Rheine 7.193 Arbeitslose registriert.

 

Der 1. Mai 1933

 

Die Nazis hatten den 1.Mai zum „Tag der nationalen Arbeit“ und damit zu einen Feiertag gemacht an den nicht gearbeitet und doch der Lohn weiter gezahlt wurde. Die Gewerkschaften hatte seit Jahrzehnten vergeblich versucht, diesen Tag als Feiertag zu erkämpfen. In Rheine riefen die christlichen Gewerkschaften in einer Zeitungsanzeige ihre Mitglieder dazu auf, an der von den Nazis organisierten Maiveranstaltung im Emsland-Stadion teilzunehmen. Auch der ADGB rief aus Berlin seine Mitglieder zur Teilnahme auf.

 

Außerdem nahmen an der Veranstaltung  die verschiedenen Organisationen der NSDAP, Sport- und Schützenvereine, Verbände und militärische Vereine mit ihren Jugendorganisa-tionen und die Belegschaften der Betriebe in Rheine teil.

 

Die Stadt Rheine war zum zentralen Kundgebungsort für das nördliche Münster-land und das Emsland festgelegt worden. Für die Belegschaftsmitglieder bestand Teilnahmepflicht. Zum Beginn der Arbeitszeit um 7 Uhr früh hatten die Arbeitnehmer in den Betrieben zur gemeinsa-men Flaggenhissung anzutreten. In einer Reihe von Betrieben wurde Biermarken ausgegeben.

 

Der Abmarsch aus den Betrieben begann um 8.30 Uhr und formierte sich zu einem „Festzug“. Viele Häuser und Gebäude waren mit schwarz-weiß-roten Fahnen oder Hakenkreuzfahnen beflaggt. Musikkapellen und Fahnenträger führten die einzelnen Marschblöcke an. Im Stadion an der Salzbergenerstraße nahmen dann an der Maiveranstaltung zwischen 8.000 und 10.000 Menschen teil. Die örtliche Presse berichtete sehr umfangreich über diesen Aufmarsch.

 

         .......In der Frühe ertönten sämtliche Fabriksirenen, läuteten

         von allen Kirchen die Glocken.   .......

         ......Die Kirchen hatten Festgottesdienste veranstaltet.  .......

*) Auszüge aus dem Bericht der Münsterländischen Volkszeitung vom 2. Mai 1933

Der gesamte Bericht siehe unter Dokumente.

 

Am Tag nach dieser Feier zum 1. Mai besetzten in Deutschland die SA die Gewerk-schaftshäuser. Dies bedeutete bis zum Untergang der Hitler-Diktatur das Ende der freien und demokratischen Gewerkschaftsbewegung in Deutschland. Wie überall im Reich, so wurden auch in Rheine die Geschäftsstellen der Freien Gewerkschaften im Volkshaus von der SA besetzt und ihr Vermögen beschlagnahmt. Einige Zeit später erfolgte auch die Ausschalten der Christlichen Gewerkschaften in Rheine.

Mit der Gleichstellung von Verbänden und Vereinen übernahm nun in den Betrieben die Nationalsozialitische Betriebsorganisation in der DAF – Deutsche Arbeitsfront – ihre Arbeit auf. Die Büros der DAF in Rheine waren in den Räumen des Hauses an der Poststraße 26 (Verwaltungsdienststelle 64), ebenfalls die Kreisverwaltung der DAF, Kreisdienststelle der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“, Rechtsberatung der DAF und das Kreisamt der NSBO. Leiter und Kreisobmann war der Parteigenosse Rentmeister.  

 

Ein Kollege der IG Metaller in Rheine erzählte 1967 bei einer Jubilarehrung: „Wir wurde gar nicht gefragt ob wir Mitglied in der Arbeitsfront werden wollten. Die haben uns einfach den Beitrag vom Lohn abgezogen ohne dass wir eine Beitrittserklärung unterschrieben hätten. Es hieß im Betrieb, alle Arbeiter der Stirn und der Faust in Deutschland sind jetzt in der Deutschen Arbeitsfront. Dass sei „nationale Pflicht“ und da dürften wir nicht abseits stehen. Die neuen Lehrjungens wurden allerdings nachher feierlich in die DAF aufgenommen und sie mussten auch in die HJ (Hitlerjugend) eintreten. Wer wagte sich dagegen zu wehren wurde unter Druck gesetzt und politisch unbequeme Arbeiter mussten mit Entlassung rechnen. 

*) Ein DAF-Mitgliedsbuch ist unter Dokumente abgebildet.

 

Der 1. Mai als Kampftag der Arbeiterbewegung hatte dann auch bald seine Bedeutung und damit seinen Charakter verloren. Die Nationalsozialisten mit der „Deutschen Arbeitsfront“ benutzten ihn fortan um ihre „wirtschaftlichen und sozialpolitischen Erfolge“ darzustellen.

Bei den Aufmärschen und Umzügen, die Teilnahme der Arbeitnehmer war Pflicht, wurde „im Geist der neue wahren Volks- und Betriebsgemeinschaft“ durchge-führt und nach der Darstellung der DAF von der Gemeinsamkeit der „Arbeiter der Stirn und der Faust“ getragen. Die Arbeiter hatten in den Betrieben anzutreten und der Abmarsch erfolgte mit Hakenkreuzfahnen und Marschmusik.   

 

Die von den Arbeitnehmern in den Betrieben frei gewählten Betriebsräte wurden abgeschafft und bald erfolgte nun „im Einvernehmen mit den Betriebsführern (Arbeitgebern)  und dem Betriebszellenobmann die Berufung der Vertrauens-räte“. Das Betriebsrätegesetz von 1920 wurde außer Kraft gesetzt.

Die freie Wahl des Arbeitsplatzes wurde aufgehoben. In den Betrieben fanden nun sogenannte „Betriebsapelle“ statt. Über einen solchen Betriebsapell bei der Fa. Windhoff AG am            8.Oktober 1940 berichtete die Münsterländische Volkszeitung in einen umfangreichen Bericht.  

 

Am 20. Januar 1934 führten dann die Nazis das Gesetz zur Ordnung der deutschen Arbeit ein. Auszug:

 

Reichsgesetzblatt

Teil 1

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     1934     Ausgegeben zu Berlin, den 23. Januar 1934       Nr. 7 

   Tag                                        Inhalt                                         S.

20. 1. 34           Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit                46

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Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit

Vom 20. Januar 1934

 

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, daß hiermit verkündet wird:

Erster Abschnitt

Führer des Betriebes und Vertrauensrat

§ 1

Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer des Betriebes, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat.

 

§ 2

 

(1)             Der Führer des Betriebes entscheidet der Gefolgschaft gegenüber in allen betrieblichen Angelegenheiten, soweit sie durch dieses Gesetz geregelt werden.

(2)             Er hat für das Wohl der Gefolgschaft zu sorgen. Diese hat ihn in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten.

 

§ 3

 

(1)            Bei juristischen Personen und Personengesamtheiten sind die gesetzlichen

         Vertreter Führer des Betriebes.

(2)            Der Unternehmer oder bei juristischen Personen und Personengesamtheiten die gesetzlichen Vertreter können eine an der Betriebsleitung ver-antwortlich beteiligte Person mit ihrer Stellvertretung betrauen; dies muß geschehen, wenn sie den Betrieb nicht selbst leiten. In Angelegenheiten von geringer Bedeutung können sie auch eine andere Person beauftragen.

   

 

 

(3)            Wird dem Führer des Betriebes die Befähigung zum Führer gemäß § 38 durch das Ehrengericht rechtskräftig aberkannt, so ist ein anderer Führer des Betriebes zu bestellen.

§ 4

 

(1)               Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Verwaltungen.

           Nebenbetriebe und Betriebsbestandteile , die mit dem Hauptbetrieb durch                  

           gemeinsame Leitung verbunden sind, gelten nur dann als selbständige

           Betriebe, wenn sie räumlich weit von dem Hauptbetrieb getrennt sind.

(2)      Die Vorschriften dieses Gesetzes, mit Ausnahme der §§ 32 und 33, finden auf Schiffe der  See-, Binnen- und Luftschiffahrt  und  deren Besatzungen keine Anwendung.

§ 5

 

(1)             Dem Führer des Betriebes mit in der Regel mindestens zwanzig  Beschäftigten treten aus der Gefolgschaft Vertrauensmänner beratend zur Seite. Sie bilden mit ihm und unter seiner Leitung den Vertrauensrat des Betriebes.

(2)             Zur Gefolgschaft im Sinne der Bestimmungen über den Vertrauensrat gehören auch die Hausgewerbetreibenden, die in der Hauptsache für den gleichen Betrieb allein oder mit Familienangehörige arbeiten.

 

§ 6

 

(1)            Der Vertrauensrat hat die Pflicht, das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Betriebsgemeinschaft zu vertiefen.

(2)            Der Vertrauensrat hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zu beraten, die der Verbesserung der Arbeitsleistung, der Gestaltung und Durchführung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, der Durchführung und Verbesserung des Betriebsschutzes, der Stärkung der Verbundenheit aller Betriebsangehörigen untereinander und mit dem Betriebe und dem Wohle aller Glieder der Gemeinschaft dienen. Er hat ferner auf die Beilegung aller Streitigkeiten innerhalb der Betriebs-gemeinschaft hinzuwirken. Er ist vor der Festsetzung von Bußen auf Grund der Betriebsordnung zu hören.

 

( Ende des Auszug)

 

 

INDUSTRIEGEWERKSCHAFT METALL

F Ü R  D I E  B U N D E S R E P U B L I K  D E U T S C H L A N D

 

VORSTAND

An alle Bezirksleitungen und Ortsverwaltungen!

 

Rundschreiben Nr. 10/66

 

Betr.: Verwaltungsstellen Münster und Rheine

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Entsprechend einem Antrag der zuständige Organe hat der Vorstand beschlossen, den Bereich der Verwaltungsstelle Münster neu aufzuteilen.

 

Demzufolge wurde mit Wirkung vom 1.Juli 1966 die Verwaltungsstelle Rheine neu gebildet. Die Anschrift lautet:

 

Industriegewerkschaft Metall

für die Bundesrepublik Deutschland

-          Verwaltungsstelle –

444 Rheine

Osnabrückerstrasse 43-45

 

Die Telefonnummer wird später bekannt gegeben.

Bis zur Wahl der Ortsverwaltung wurde der Kollege Marciniak mit der Geschäftsführung beauftragt. Die Verwaltungsstelle Münster bleibt bestehen.

 

 

Frankfurt am Main, den 1. Juli 1966

 

                                                                                           Mit freundlichen Grüßen

INDUSTRIEGEWERKSCHAFT METALL

                                für die Bundesrepublik Deutschland

                                            DER VORSTAND

 

 

1966 – Die IGM-Verwaltungsstelle Rheine entsteht.

 

Der Betreuungsbereich der IG Metall Verwaltungsstelle Münster umfaßte schon seit seiner Gründung ein riesiges Gebiet. Nach alter Tradition gehörte das Gebiet des Regierungsbezirks Osnabrück schon vor 1933 zum Bereich der Bezirksleitung Münster. Bis 1966 gehörten zum Bereich der Verwaltungsstelle Münster die Stadt und der Landkreis Münster, die Landkreise Warendorf, Tecklenburg, Steinfurt, Ahaus, Coesfeld, Lüdinghausen, Lingen, Bad Bentheim und Meppen mit insgesamt 116 Industriebetriebe und 24.960 Beschäftigte.

 

Auf dieser großen Fläche verteilten sich im Jahresdurchschnitt von 1965 insgesamt 7.638 Mitglieder. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die Bezirksleitung Münster und der Vorstand der IG Metall hielten die Zeit für gekommen, die Betreuungsarbeit zu effektivieren und eine Neuaufteilung der Verwaltungsstelle Münster, bzw. Neugründung der Verwaltungs-stelle Rheine war der einzige Weg, den Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben wirkungsvoller und schneller an Informationen gelangen zu lassen und bei ihrer Arbeit in den Betrieben zu unterstützen.

 

Die Bezirksleitung Münster schlug vor, die Landkreise Steinfurt, Lingen, Bad Bentheim und Meppen zu einer neuen Verwaltungsstelle, der Verwaltungsstelle Rheine zusammenzufassen. Die Bezirkskommission beschloß am 3. März 1966 darüber hinaus die Zuordnung des Landkreise Ahaus in der Verwaltungsstelle Bocholt.

 

Am 17. März 1966 tagten die Gewerkschaftsfunktionäre der IG Metall aus den Industrie- und Handwerksbetrieben der vier Landkreise in Rheine im Lokal „Mühlentörchen“. Sie beschlossen nach eingehender Beratung auf Empfehlung des Bezirksleiters Hans Janßen und eines Vertreters der Abteilung Organisation beim Vorstand eine selbständige Verwaltungs-stelle einzurichten. Die Zunahme der Beschäftigten und die Ansiedlung neuer Metallbetriebe im Raum Rheine, Emsdetten und im Emsland waren dabei mitentscheidend.

 

Die Verwaltungsstelle Münster gab an die neue Verwaltungsstelle Rheine 1.756 Mitglieder ab. Davon kamen. 484 Mitglieder aus dem Emsland, also aus den wenigen Betriebe in den flächengroßen Landkreisen Lingen, Meppen und der Grafschaft Bentheim. Die räumlichen Abgrenzungen betrugen in Nord-Südrichtung 135. Kilometer und in der West-Ostrichtung 65 Kilometern. Im Emsland betrug häufig die Entfernung von einem Metallbetrieb bis zu nächsten bis zu 50 Kilometer. Eine Betreuung war also von Münster oder Osnabrück nur mit sehr großem Zeitaufwand möglich.

 

Der Kollege Rudi Marciniak, der von Mai 1962 als Sekretär in Münster wirkte, wurde als neuer 1.Bevollmächtigte zunächst zum 1. Juli 1966 bestellt. Bei der Einrichtung, der Anmietung von Büroräumen und Anschaffung der Büroeinrichtung wirkten die Bezirks-sekretären Bernhard Kolks, Erich Kilian und der DGB-Kreisvorsiotzende Franz Henning mit. Dies galt auch für die ersten Anfänge der Arbeit in Rheine.

 

Die Verwaltungsstelle Bocholt, die den Landkreis Ahaus übernahm, erhielt von der Verwaltungsstelle Münster 634 Mitglieder.

 

 

 

 

 

IGM - Nebenstellen

 

In Rheine, Mesum, Emsdetten, Burgsteinfurt, Schüttorf, Lingen, Meppen und in Emlichheim gab es bereits Nebenstellen der IG Metall, in denen auch in unregelmäßigen Abständen  durch den 1. Bevollmächtigten der Verwaltungsstelle Münster, dem Kollegen Willi Christoffer, nicht gerade stark besuchte Mitgliederversammlungen stattgefunden hatten.

 

Betriebsbesuche, Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Belegschaftsversammlungen (die nur unregelmäßig stattfanden) waren nur mit großen Terminschwierigkeiten zu bewältigen. Es gab einige Betriebe  - wie z.B. Windmöller & Hölscher in Lengerich -  bei denen bis 1964 ein Gewerkschaftssekretär nicht an einer Betriebsversammlung teilgenommen hatten. (Erste Teilnahme durch den Kollegen Marciniak als Willi Christoffer zu einer Kur war).

 

Im Rahmen der Bildungsarbeit hatte der Kollege Rudi Marciniak in Rheine und in Schüttorf zwei „Arbeitskreise für Arbeitstudien“ eingerichtet, die in den Wintermonaten alle 14 Tage ihre Veranstaltungen und Schulungen durchführten. In einer Reihe von Betriebe gab es auch Betriebsräte, die vor allen auf eine bessere Unterstützung ihrer Arbeit hofften.

 

Mitgliederstand 01.07.1966

 

Es gab folgende Mitgliedszahlen nach Kassierer und Betriebe:

 

         Kassierer/Betrieb                Mitglieder              Wochenbeitrag

 

1.     Heinz Hüsing

Steinfurter Eisenwerke

Fa. Hagemann                            128                      DM  1.94

 

 2.  Hubert Albers

Fa Jürgens                                  307                      DM  1,62

 

3.     Werner Nießing

Fa. Schwarze                                62                       DM  1.54

 

4.     Koll. Niemer                                27                      DM  1.78

 

5.     Koll Streit

Einzelmitgieder Horstmar                 4                   DM  1.88

 

6.     Bernhard Holtmannspötter

Eisengießerei Reckers Mesum      22                      DM  2.12

 

7.     Ewald Thien

Fa. Windhoff AG Rheine            202                     DM  1.58

 

8.     Karl Temmen

Fa. F. Tacke KG  Rheine            359                      DM  1,74

 

9.     Koll. Fahrendorf

Fa. Schulte Salzbergen                 44                      DM  1.73

 

10. Werner Schiefer       

Fa. Stemman Schüttorf              310                      DM  1.70

 

 

 11. Betriebrat Emlichheimer

Machinenfabrik                            61                      DM  1.67

 

12. Koll. Averbeck                               41                      DM  1.51

 

13. Koll. Senger

      Einzelmitglieder Lingen                  23                    DM  1.72

 

14. Koll. Rösseler

      Fa. E. Müller Lingen                       33                  DM  1.47

 

15. Gerd Krull

      Einzelmitglieder Meppen                 13                   DM  1.58

 

 

 

     Gesamt                                           1.636            zahlende Mitglieder von der

                                                                               Verwaltungsstelle Münster.

     

     Dazu                                                   123            Mitglieder der Fa. Karmann

                                                                                       von der Verwaltungsstelle

                                                                                       Osnabrück

 

 

Mitglieder insgesamt:                         1.759        Monatsschnittsbeitrag DM  5,93  

 

 

 

 

 

1.    Vertreterversammlung

 

Nach den Wahlen der Mitglieder der neuen Vertreterversammlung in den verschiedenen Nebenstellen fand am Samstag den 3. September 1966 die erste Vertreterversammlung mit der Wahl der Ortsverwaltung als Leitung der Verwaltungsstelle statt. Die örtliche Presse berichtete am Donnerstag den 8. September in ihren Lokalteil wie folgt darüber:

. Münsterländische Volkszeitung .

Jetzt voll arbeitsfähig

Erste Vertreterversammlung der IG Metall,

Verwaltungsstelle Rheine

   MV  Rheine. – Die Industrie – Gewerkschaft Metall, Verwaltungsstelle Rheine, führte am Wochenende in Rheine ihre erste Vertreterversammlung durch. Hieran nahmen die Spitzenfunktionäre der Gewerkschaft aus dem Kreisen  Steinfurt und dem Emsland teil.

 

Die Vorsitzenden der DGB-Kreise  in Rheine, Franz Henning, und in Lingen, Fritz Wernemann überbrachten die Grüße des DGB und der anderen Gewerkschaften. Sie sagten den Metallarbeitern ihre Unterstützung bei der gewerkschaftlichen Arbeit in diesem Bereich zu.

 

Der Bezirksleiter der IG Metall, Hans Janßen, Münster, unterstrich noch einmal die Notwendigkeit, in Rheine eine eigene Verwaltungsstelle zu bilden, Er sei davon überzeugt, daß die Entscheidung des Vorstandes, eine Neugliederung der Verwaltungsstelle in Münster durchzuführen und die Bildung einer Verwaltungsstelle in Rheine, recht gewesen sei.

 

In seine Geschäftsbericht gab Gewerkschaftssekretär Rudolf Marciniak einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Metall – Industrie und des Metall – Handwerks in den Kreisen Steinfurt, Bentheim, Lingen und Meppen. Die Auftragslage in den Betrieben sei recht unterschiedlich. Doch könne man im großen und ganzen die Situation als befriedigend bezeichnen. Von Rheine aus seien bessere  Möglichkeiten vorhanden, die Mitglieder und Betriebe zu betreuen. Bereits in den ersten Wochen des Bestehen der neuen Verwaltungs-stelle habe sich ein gute Zusammenarbeit entwickelt. Dieses sei auch in einer Zunahme der Mitgliedschaft zu beobachten.

Rudolf Marciniak forderte die Betriebsräte auf, ihre Rechte und Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz wahrzunehmen. Vor allem sei es erforderlich, daß über die Wirtschaftsausschüsse die Betriebsräte über die wirtschaftliche Situation des Betriebes informiert und unterrichtet seien. Nur wenn dieses geschehe, könne man vor  ähnlichen Überraschungen wie in der Textilindustrie sicher sein.

 

Bei den durchgeführten Wahlen wurde der Geschäftsführer Rudolf Marciniak einstimmig in seinem Amt bestätigt. Zum 2. Bevollmächtigten wählten die Metaller Karl Temmen, Rheine. Als Beisitzer der Ortsverwaltung wurde Josef Thien, Karl Averwald, Hedwig Behne (alle Rheine), Heinz Hüsing, Burgstein-furt, Albert Uphoff und Dieter Alaze (beide Emsdetten), Werner Schiefer und Josef Berlage (beide Schüttorf) und Heinz Sentker, Emlichheim, gewählt. Mit der Wahl dieser Ortsverwaltung ist die Verwaltungsstelle in Rheine voll arbeitsfähig geworden

 

Beitragskassierung

 

Die Kassierung der Gewerkschaftsbeiträge erfolgte nach alter Tradition durch den Verkauf von Beitragsmarken. Die verschiedenen Arten waren Haus-Kassierung, der Verkauf der Beitragsmarken in den Betrieben und einer Betriebskassierung durch das Lohnbüro (nur bei Windhoff und Karmann). Bei Tacke saß bei der Auszahlung des Lohnes im Betrieb neben den Lohnbuchhalter der Kassierer der IG Metall und nahm die Beitragszahlung der Mitglieder in Empfang.

 

Die Abrechnung mit der Verwaltungsstelle erfolgte an Hand der verkauften Beitragsmarken. Die Kassierer hatten die Mitgliedsbücher in Aufbewahrung und mußten darin die Beitragsmarken einkleben.

 

Einmal im Jahr wurden zur Buchkontrolle die Mitgliedsbücher in die Verwaltungsstelle geholt, die Beitragsmarken abgestempelt und ihre Werte auf die Karteikarten eingetragen.

 

 

In den ersten Wochen der neuen Verwaltungsstelle half zunächst Frau Espe bei den notwendigen Büroarbeiten mit. Im Herbst wurde die Kollegin Jutta Rose für die Kassenführung und Verwaltungsarbeiten eingestellt. Ihre Einarbeitung erfolgte durch die Kollegin Christa Hundertmark, die von der Verwaltungsstelle Minden zur Bezirksleitung in Münster gewechselt war und die dort für die Führung der Kassengeschäfte zuständig gewesen ist.