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Erlass des Führers über die Bildung des deutschen Volkssturms
Nach 5jährigen schwersten Kampf steht infolge des Versagens aller unserer europäischen Verbündeten der Feind an einigen Fronten in der Nähe oder an den deutschen Grenzen. Er strengt seine Kräfte an, um unser Reich zu zerschlagen, das deutsche Volk und seine soziale Ordnung zu vernichten, sein letzte Ziel ist die Ausrottung des deutschen Menschen
Wie im Herbst 1939 stehen wir nun wieder ganz allein an der Front unseren Feinden gegenüber. In wenigen Jahren war es uns deshalb gelungen, durch den ersten Großeinsatz unserer deutschen Volks-Kraft die wichtigsten militärischen Probleme zu lösen, den Bestand des Reiches und damit Europas für Jahre hindurch zu sichern. Während nun der Gegner glaubte, zum letzten Schlag ausholen zu können, sind wir entschlossen, den zweiten Großeinsatz unseres Volkes zu vollziehen. Es muss und wird uns gelingen, wie in den Jahren 1939-1941 ausschließlich auf unsere eigene Kraft bauend, nicht nur den Vernichtungswillen der Feinde zu brechen, sondern sie wieder zurück zu werfen und so lange vom Reich abzuhalten, bis ein die Zukunft Deutschlands, seiner Verbündeten und damit Europa sichernder Friede gewährleistet ist.
Den uns bekannten totalen Vernichtungswillen unserer jüdisch-internationalen Feinde setzen wir den totalen Einsatz aller deutschen Menschen entgegen.
Zur Verstärkung der aktiven Kräfte unserer Wehrmacht und ins besonders zur Führung eine unerbittlichen Kampfe überall dort, wo der Feind den deutschen Boden betreten will, rufe ich daher alle waffenfähigen deutschen Männer zum Kampfeinsatz auf. Ich befehle:
1.) Es ist in den Gauen des großdeutschen 5.) Die Zugehörigkeit der Angehörigen des Reiches aus allen waffenfähigen Männer Deutschen Volkssturms zu außerberuflichen im Alter von 16 bis 60 Jahren der Deutsche Organisationen bleibt unberührt. Der Dienst Volkssturm gebildet. Er wird den Heimat- im Deutschen Volkssturm geht aber jeden Boden mit allen Waffen und Mitteln ver- Dienst in anderen Organisationen vor. teidigen, soweit sie dafür geeignet erscheinen.
2.) Die Aufstellung und Führung des Deutschen 6.) Der Reichsführer SS ist als Befehlshaber des Volkssturmes übernehmen in ihren Gauen die Ersatzheeres verantwortlich für die militärische Gauleiter. Sie bedienen sich dabei vor allen Organisationen, die Ausbildung, Bewaffnung der fähigsten Organisationen und Führer der und Ausrüstung des Deutschen Volkssturmes. bewährten Einrichtungen der Partei, SS, SA, der NSKK und der HJ. 7.) Der Kampfeinsatz des Deutschen Volkssturmes erfolgt nach meinen Weisungen durch den 3.) Ich ernenne den Stabchef der SA Schepmann Reichsführer SS als Oberbefehlshaber des Er- zum Inspekteur für die Schießausbildung und satzheeres. und den Korpsführer NSKK Kraus zum In- spekteur für die motortechnische Ausbildung 8.) Die militärischen Ausführungsbestimmungen des Deutschen Volkssturm. erlässt der Befehlshaber des Ersatzheeres Reichsführer SS Himmler, die politischen und 4.) Die Angehörigen des Deutschen Volkssturms organisatorischen in meinem Auftrag Reichs- sind während des Einsatzes Soldaten im Sinne leiters Bormann. des Wehrgesetzes. 9.) Die nationalsozialistische Partei erfüllt vor dem deutschen Volk ihre höchste Ehrenpflicht, in dem sie in erster Linie ihre Organisation als Hauptträger diese Kampfes einsetzt. Führerhauptquartier, den 25. September 1944 gez. Adolf Hitler
*1) Quelle Willi Riegert Bordhorst: „Heimat unter Bomben“ / Stadtarchiv Ochtrup Rektor Anton Wegener „Ochtrup Chronik“ *2) Hermann Rosenstengel Rheine Chronik 1914 – 1950 Seite 562 *3) Führererlass vom 25. Sept.1944 |
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