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Aktuelle Steuer-Tipps

Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19.01.2012 (Az.: VI R 36/11) entschieden, dass ein Rettungsassistent nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten (z.B. Rettungswachen und Notarztwagen) nebeneinander innehaben kann. Das bedeutet, Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Sie können Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung eines privaten Pkws 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für die Fahrten zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ansetzen.

Beruflich im Ausland
Wichtig für die Reisekostenabrechnung bei beruflicher Tätigkeit im Ausland: Ab 1.1.2010 gelten für einige Länder neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge.
Eine alphabetische Übersicht für einzelne Länder finden Sie hier.

Informationen zum Kindergeld und zu Kinderfreibeträgen.

So können Sie Ihre beruflichen Telefonkosten steuerlich geltend machen.

Das zählt zu den Werbungskosten.

Außergewöhnliche Belastungen
Wasser im Keller, Dreck und hohe Kosten. Kleiner Trost: Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dann können die Aufwendungen für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Auch Pflegekosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art.
Den Pflege-Pauschbetrag, der 924,00 Euro im Jahr (§ 33 b Abs. 6 EStG)beträgt, können Sie für Aufwendungen beanspruchen, die Ihnen oder Ihrem Ehepartner durch die persönliche Pflege eines Angehörigen entstehen. Er wird auch dann in voller Höhe gewährt, wenn die Pflege nur einen Teil des Jahres andauert, etwa weil der Gepflegte verstirbt.
Ob die Anschaffung eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung gilt, entscheidet der BFH nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des FG Münster (Urteil vom 19.11.2010, Az. 14 K 2520/10 E). Das Az. der Revision lautet: VI R 14/11).
Zivilprozesskosten können unabhängig vom Gegenstand des Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Einzige Voraussetzung: Beim Prozess besteht eine "hinreichende Aussicht auf Erfolg". Das soll aber schon dann der Fall sein, wenn ein Erfolg genauso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg. (Urteil des BFH vom 12.5.2011, Az. VI R 42/10).

Wann ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben ?

Erststudium und Erstausbildung
Aufwendungen für das Erststudium im Anschluss an das Abitur sowie für die erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z. B. Pilotenausbildung) sind seit 2004 nur bis zu 4.000 EUR als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einem Berufsabschluss, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Der Bundesfinanzhof hat 2011 entschieden, dass die Kosten für ein Erststudium - auch im Anschluss an das Abitur - in unbegrenzter Höhe als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar sind. Gleiches gelte für eine erstmalige Berufsausbildung, die nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses absolviert wird (BFH-Urteile vom 28.7.2011, VI R 7/10, VI R 38/10, VI R 15/11, VI R 5/10, und VI R 8/09).

Sachspenden
Nicht nur Geldspenden sind als als Sonderausgaben abzugsfähig - auch Sachspenden dürfen Sie in vielen Fällen steuerlich geltend machen, wenn die gespendete Sache für steuerbegünstigte Satzungszwecke verwendet wird. Das gilt z. B.
wenn Sie der F-Jugend-Fußballmannschaft Ihres Sohnes zehn neue Fußbälle spendieren oder
Sie dem Fußballverein Ihren alten Sitz-Rasenmäher spenden.

Voraussetzungen für Ihre Spende in der Steuererklärung

Steuerberatungskosten
Der Streit über die Höhe der Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten schwelt seit 2006. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsanweisung erlassen, die alles einfacher machen soll.
Kosten bis zu 100 Euro dürfen Sie ohne Aufteilung komplett bei einer Einkunftsart abziehen.
Bei Kosten von 101 bis 200 Euro dürfen Sie 100 Euro einer Einkunftsart zuordnen. Der Rest bleibt unberücksichtigt.
Bei Kosten von mehr als 200 Euro dürfen Sie 50% dem beruflichen Teil zuordnen. Die restlichen 50% bleiben unberücksichtigt.
Diese Vereinfachungsregel gilt auch für die Kosten von Steuerfachliteratur und Steuererklärungssoftware.

Finanzielle Unterstützung für Geschwister
Typische Unterhaltsleistungen können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn der Empfänger gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Bei Geschwistern ist dies nicht der Fall, denn bei ihnen handelt es sich um "Angehörige in der Seitenlinie". Unterhaltsberechtigt sind aber nur Angehörige in gerader Linie, also vor allem Kinder oder Eltern. So lautet ein Beschluss des BFH vom 31.3.2008, (Az.: III B 28/07).

Schnee- und Glatteisunfälle steuermindernd geltend machen
Sind Sie als Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei einer beruflichen Fahrt in einen Unfall verwickelt, so können sie die hierdurch entstehenden Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten steuermindernd geltend machen, soweit nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird (z.B. durch die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung oder den Schädiger).
Hierunter fallen insbesondere die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs sowie die des Unfallgegners, aber auch Gutachterkosten, Schadensersatzleistungen, Gerichts- und Anwaltskosten. Wird der Pkw nicht repariert, kann anstelle der Kosten eine Wertminderung geltend gemacht werden. Dies setzt voraus, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist. Die nach einer Reparatur eventuell verbleibende schlechtere Verkäuflichkeit als Unfallwagen kann dagegen nicht berücksichtigt werden. Dagegen können die in Folge des Unfalls erhöhten Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Verböserung
Droht das Finanzamt nach einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid mit Verböserung, haben Sie zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren:
Sie können Ihren Einspruch aufrechterhalten: Dies kommt dann in Betracht, wenn Sie überzeugende Gegenargumente vorbringen können wie z. B. das Finanzamt ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen oder Sie können sich auf Urteile, Erlasse oder Verfügungen stützen. Sollte das Finanzamt bei seiner ablehnenden Meinung bleiben und den Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil ändern, bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Finanzgericht.
Sie können den Einspruch zurücknehmen. Es bleibt dann bei dem ursprünglichen Steuerbescheid, so als wenn Sie nie Einspruch eingelegt hätten.

Informationsbroschüren des Finanzministeriums für besondere Gruppen wie Künstler, Landwirte, Familien oder Senioren.

Fakten zu den Minijobs.

Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind ab 2004 mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Der Wert für Mahlzeiten beträgt laut BMF-Schreiben vom 4. November 2003 (IV C 5 - S 2334 - 274/03) einheitlich bei allen Arbeitnehmern für ein Mittag- oder Abendessen 2,58 Euro und für ein Frühstück 1,44 Euro.

Nebenberufliche Tätigkeit
Hinweise zur Besteuerung nebenberuflicher Tätigkeiten.

Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände
Die Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände wie Hausrat oder Kleidung, die aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beschädigt oder zerstört worden sind, können mangels Zwangsläufigkeit nicht steuermindernd als aussergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Urteil des BFH vom 26. Juni 2003 (AZ.: III R 36/01).

Trinkgeld-Versteuerung
Trinkgelder, die einem Arbeitnehmer freiwillig von Dritten (z. B. Kunden oder Gästen des Arbeitgebers) gezahlt werden, sind ab dem 1.1.2002 steuerfrei und gehören nicht mehr zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 EStG).

Erbschaftsteuer
Kinder, Enkel, Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare sind die Gewinner der Erbschaftsteuerreform.
Neue Broschüre: Orientierung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eigenheim übertragen
Wenn Eltern ihr Eigenheim schon Jahre vor ihrer Rente den Kindern übertragen, ist das nicht nur gut gemeint, es kann auch Steuern sparen helfen.
Jedoch dürfen solche Eltern nicht vergessen, dass sie möglicherweise im Alter Geld für eine Betreuung brauchen. Dann ist die Immobilie nicht nur Alterswohnsitz, sondern auch Alterssicherung. Wer sie ohne Gegenleistung aus der Hand gibt, droht im Alter zu verarmen.
Wollen die Eltern so lange es geht im verschenkten Haus wohnen bleiben, werden die Bedingungen dafür in einen Übergabevertrag geschrieben. Um ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern, sind zwei Möglichkeiten verbreitet. Das beschenkte Kind kann den Eltern einen so genannten Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht einräumen. Beides wird im Grundbuch als Belastung des Grundstücks eingetragen.
Lassen sich Eltern einen Nießbrauch einräumen, dürfen sie das gesamte Grundstück nutzen. Sie können es selbst bewohnen oder an andere Personen vermieten. Weil der Nießbrauch ein umfassendes Nutzungsrecht am ganzen Haus und nicht etwa nur an bestimmten Räumen sichert, wird er meist dann vereinbart, wenn das beschenkte Kind zunächst nicht selbst in das Haus einzieht. Bis zum Lebensende können Eltern so im Eigenheim wohnen oder sich durch Vermietung Geld verdienen.
Beim Wohnrecht können die Beteiligten anders als beim Nießbrauch eindeutig aufteilen, wer welche Räume nutzen darf. Damit die Eltern die eigenen vier Wände - wie beim Nießbrauch - auch an Dritte vermieten können, vereinbaren sie dieses Recht zusätzlich zum Wohnrecht.
Zahlt das beschenkte Kind den Eltern als Gegenleistung eine Rente, wird die Hausübergabe unter strengen Bedingungen des Finanzamts zum Steuersparmodell: Das Kind kann die monatliche Rente als Sonderausgabe einkommensteuermindernd geltend machen. Das funktioniert aber nur, wenn die Rentenzahlungen aus dem übertragenen Vermögen erwirtschaftet werden könnten.

Betriebsveranstaltungen und Steuern
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht. Hierzu zählen z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge und Jubiläumsfeiern.
Entscheidendes Kriterium für die Steuerfreiheit von Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen ist die "Üblichkeit", und zwar sowohl der Veranstaltung als auch der Zuwendungen:
In bezug auf die Dauer und Häufigkeit ist eine Betriebsveranstaltung üblich, wenn nicht mehr als zwei Veranstaltungen jährlich durchgeführt werden. Auf die Dauer kommt es nicht an.
Übliche Zuwendungen sind z.B. die Gewährung von Speisen, Getränken, Tabakwaren und Süssigkeiten. Die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten, die Überlassung von Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen und auch die Überreichung von Geschenken, die steuerlich als Aufmerksamkeit (Gesamtwert nicht höher als 40 Euro) gelten, gehören dazu.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für solche üblichen Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer sind lohnsteuerfrei, wenn sie insgesamt nicht mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer betragen.

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