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Wer muss eine Steuererklärung abgeben ?

Auch Sie als Arbeitnehmer sind gemäß § 46 EStG verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu machen, falls bei Ihnen oder Ihrem Ehegatten z. B. eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen.
Zusammen veranlagte Ehegatten haben beide Arbeitslohn bezogen und einer von ihnen ist nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden.
Die Ehe eines Arbeitnehmers ist im Veranlagungszeitraum durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden. Er oder sein früherer Ehegatte haben im gleichen Jahr wieder geheiratet.
Sie haben nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.
Zwischen nicht verheirateten, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern werden Freibeträge für Kinder übertragen.
Die Summe Ihrer steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegt über € 410,00.
Sie haben Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen.

Zu den Nebeneinkünften gehören alle Einkünfte außer denen aus nicht selbstständiger Arbeit. Dabei werden positive und negative Einkünfte saldiert (z. B. positive Einkünfte aus Kapitalvermögen mit negativen Einkünften aus selbstständiger Nebentätigkeit). Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld zählen nicht mit.

Wann lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben?

Für fast jeden lohnt es sich, die Steuererklärung abzugeben. 750,00 Euro Erstattung vom Finanzamt sind im Durchschnitt drin, wenn eine Steuererklärung erfolgt.

Zu einer Steuererstattung können diese Fälle führen:
Ihre Werbungskosten und/oder Ihre Sonderausgaben liegen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Sie können außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Als Ehegatte sind Sie Doppelverdiener mit Steuerklasse IV.
Sie haben im Veranlagungszeitraum geheiratet.
Als Selbstnutzer einer Immobilie steht Ihnen ein Abzugsbetrag zu.
Sie haben Verluste aus einer oder mehreren Einkunftsarten erzielt oder
wollen den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge zur Riester-Rente in Anspruch nehmen.
Sie haben nur zeitweise im Jahr als Arbeitnehmer gearbeitet oder
während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten.

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