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Welche Einkünfte sind überhaupt steuerpflichtig ?

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welche Einkünfte der Einkommensteuer unterworfen werden sollen. Es gibt sieben Arten von steuerpflichtigen Einkünften:

Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§§ 19-19a EStG),
Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG),
Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG),
Land- und Forstwirtschaft (§§ 13-14a EStG) und
Sonstige Einkünfte (§§ 22-23 EStG).

Steuerpflichtig sind evtl. auch Renten und zwar immer dann, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag erzielen.

Eine Steuererklärung müssen Sie auch abgeben, wenn 

  • Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte über 410,00 Euroliegen.
  • Sie Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen haben: Solche Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen dadurch den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Das gilt auch für das Elterngeld.
  • Sie parallel bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet haben. 

Grundsätzlich überhaupt nicht besteuert werden Einnahmen, die keiner dieser sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können.
Dazu gehören zum Beispiel Vermögenszuwächse aus Schenkungen und Erbschaften, Lotterie- und Wettgewinne oder Einnahmen aus Preisausschreiben.

 

Welche Einkünfte sind steuerbegünstigt oder steuerfrei ?

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